Hallo E. Schächtele, ich stimme Herrn Lutz zu. Über irgendeinen Weg müssen die Zahlungen bei der Bank immer freigegeben werden. Entweder über eine elektronische Unterschrift, einen unterschrieben Sammelauftrag, etc. Noch eine Ergänzung zu Ihren Schlüsselungen in LODAS: Hinterlegen Sie unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zahlungsverkehr bei den Auswertungen 200, 205, 210, usw. den Eintrag "DTA-Datei" in der Datenübermittlung, erfolgt keine automatische Weitergabe der Zahlungen an die Bank. Nur bei der Hinterlegung "DÜ an Institutionen" werden die Daten von unserem DATEV-Rechenzentrum an das Rechenzentrum der Bank übermittelt. Es gibt die Möglichkeit eine Vereinbarung zwischen Mandant und Bank zu schließen, dass das Kreditinstitut die Zahlungssätze automatisch in ein Online-Banking-Programm weiterleitet und die Zahlungen darin ausgeführt werden können. Einen Blanko-Vordruck dieser Vereinbarung finden Sie in unserem Hilfedokument 1034613 "Vereinbarung über die Teilnahme am beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren".
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