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Quarantäne Gehaltsempfänger Wochenende

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letzte Antwort am 20.04.2022 14:22:37 von Vanessa_Mertel
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BHQ
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Ist es richtig, daß bei Gehaltsempfängern grundsätzlich nur Arbeitstage als Fehlzeit eingetragen werden (ohne WE), obwohl die Behörde Kalendertage erstattet? Dadurch entstehen dann Differenzen zwischen Forderungen und Erstattungen, die dann in der FIBU über betriebl. Erträge/Aufwendungen gebucht werden.

 

Dies wurde bereits in einem Eintrag von mleser vom 04.11.2020 erfragt und nicht beantwortet.

 

Danke im Voraus.

martinkramer
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 11
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Ich bin ja kein Quarantäne-Experte, aber ich vermute, dass das wieder einmal bundeslandabhängig ist. Für Baden-Württemberg ist das wie folgt geregelt:Quarantäne_.png

 

Die Eingabe nur der Arbeitstage ist m.E. nur für die Prüfung der 6-Wochen-Frist maßgeblich. Ich habe das mal gewissenhaft ignoriert, da diese Grenze für meine Mandanten nicht in Frage kam.

DATEV-Meldung.png

Grüße aus Stuttgart
Martin Kramer
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ulli_preuss
Erfahrener
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Das kann nicht abhängig vom Bundesland sein, denn auch auf der bundesweit aufrufbaren und gültigen Webseite ifsg-online werden Kalendertage zugrunde gelegt und nicht wie von der DATEV Soll-Arbeitstage.

Da sich DATEV trotz mehrfacher Nachfragen hier im Forum nicht dazu äußert, steigt mal wieder die Verunsicherung, was denn nun richtig ist und ob die Lohnabrechnungen korrekt sind oder berichtigt werden müssen. Das ist ein unhaltbarer Zustand und Beleg dafür, dass DATEV mittlerweile (leider) nicht mehr das Maß aller Dinge ist.

Die Anrechnung der EFZ-Tage gemäß nicht ausgeschlossenem § 616 BGB ist unterschiedlich. In NRW sind es 3 Tage, aus Bayern habe ich von 4 Tagen gehört. Dies sollte mit den Entschädigungsstellen abgeklärt werden.

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
Kurt
Einsteiger
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Die Frage haben wir uns auch gestellt und es so gemacht, wie von Datev in den Dokumenten beschrieben. Also die Wochenenden haben wir raus gelassen.

 

Wenn ich aber jetzt die Antwort von Herrn Kramer lese bin ich doch schon wieder verunsichert und weiß nicht, ob wir das für uns richtig gemacht haben. 

 

Also am besten direkt dort erkundigen, wo der Antrag gestellt werden muss? Die werden vermutlich sagen, dass das Wochenende nicht mitgerechnet werden muss.

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community, 

 

im §56 IfSG ist angegeben das der Anspruch auf tatsächlich entfallene Arbeitsleistung besteht.  In manchen Bundesländern erfolgt allerdings auch eine prozentuale Erstattung (siehe www.ifsg-online.de ). 
Es gibt keine einheitliche Vorgehensweise. Lt. Ausführungen des §56 ist die Erfassung der Fehlzeit ausschließlich für ausgefallene Arbeitstage vorzunehmen.

 

Hintergrund ist, dass die DEÜV Meldung sich nach den ausgefallenen Arbeitstagen richtet. Also 6 Wochen x Arbeitstage pro Woche. 


Grundsätzlich muss jedoch mit der Behörde geklärt werden, welche Tage erstattet werden. Die Fehlzeitenerfassung in LODAS ist dann entsprechend vornehmen. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Sahaho21
Beginner
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Guten Tag,

die Behörde hat die Entschädigung für Kalendertage (auch WE) erstattet. Ich habe die Fehlzeit für die gesamte Zeit mit WE eingegeben, erhalte aber immer eine Fehlermeldung. Da ist doch etwas nicht richtig?

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


die Fehlermeldung wird ausgegeben, sobald die Fehlzeit für einen Samstag, Sonntag oder Feiertag gebucht wird.
Ist die Buchung mit der Behörde abgeklärt, kann der Fehler ignoriert werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ola04
Beginner
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Nachricht 8 von 11
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Hallo,

 

ich habe die Fehlermeldung ignoriert, jetzt zwei Jahre später erscheint sie immer noch. Wie bekomme ich sie weg?

 

MfG

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 11
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Hallo, 


die Fehlermeldung wird noch immer ausgegeben, wenn die Fehlzeit für ein Wochenende erfasst wird. Wenn das Wochenende zur regulären Arbeitszeit gehört bzw. die Behörde das Wochenende erstattet, können Sie die Meldung ignorieren.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ola04
Beginner
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Nachricht 10 von 11
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Guten Morgen,

 

danke für die Antwort.

Das mit dem Ignorieren habe ich verstanden, das mache ich ja schon seit 2020, aber irgendwann sollte die Fehlermeldung doch verschwinden. Wie wäre es wenn man eine Funktion einführt, diese Meldung nicht mehr anzeigen, oder so was in der Art.

 

Andere Frage:

Wenn ich jetzt diese Fehlzeit rückwirkend in 2020 ändere (obwohl sie richtig ist), in dem ich die Wochenenden rausnehme, wirkt sich das irgendwie noch aus?

Ich habe es mit Probeabrechnung ausprobiert, die Fehlermeldung erscheint dann nicht mehr, habe mich dann aber doch nicht getraut endgültig abzuschicken.

 

Nach meiner Logik dürfte sich das aber nicht mehr auswirken, da eine Korrektur doch nur für das laufende Jahr und das Vorjahr möglich ist, richtig?

 

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 11 von 11
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Hallo,


da programmtechnisch keine Nachberechnungen mehr auf 2020 möglich sind, wird sich eine Änderung der Fehlzeit nicht auf die aktuelle Abrechnung auswirken.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.04.2022 14:22:37 von Vanessa_Mertel
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