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Kinderkrankenschein

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letzte Antwort am 14.04.2022 16:06:38 von Vanessa_Mertel
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markushülsmann
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

aktuell stellen sich mir die nachfolgenden beiden Fragen bezüglich Kinderkrankenscheinen:

 

1) Wenn ein Arbeitgeber § 616 BGB nicht ausschließt, dann ist er auch nicht dazu berechtigt, im Falle eines Kinderkrankenscheins den Lohn des entsprechenden Arbeitnehmers zu kürzen oder? Gilt selbiges dann auch für den Fall, dass dein Kind aufgrund der aktuellen Coronabestimmungen betreuungsbedürftig ist und der Arbeitnehmer deshalb seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, sprich der Arbeitgeber muss weiterhin "normal" das Gehalt fortzahlen?

 

2) Wie verhält es sich, wenn das Kind über den Vater privat krankenversichert ist, die Mutter (gesetzlich versichert) aber zwecks Betreuung des Kindes aufgrund einer Behandlung des Kindes im Krankenhaus für ca. 2-3 Wochen nicht arbeiten kann. Hat die Mutter dann Anspruch auf Lohnfortzahlung oder wäre das Entgelt entsprechend zu kürzen und sie müsste sich mit der privaten Krankenversicherung des Kindes auseinander setzen? Und würde ggf. ein Ausschluss des Arbeitgebers von § 616 BGB hieran etwas ändern?

 

Ich danke schon mal vorab für die Antworten 😁

Conny07
Beginner
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Nachricht 2 von 3
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Hallo, 1. Wir haben im Vertrag stehen: Fehlzeiten verursacht durch Krankheiten der Kinder werden nicht bezahlt und nach §616 ausgeschlossen. Somit muss die Krankenkasse den Ausfall dem Elternteil zahlen. 2. Die Privaten Krankenkassen zahlen kein Kinderkrankengeld. Eventuell zahlen die eine Haushaltshilfe, dies müsste der Vater mit seiner Krankenkasse abklären. Die Mutter hat m. E. keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Sie sollte sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen.
DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Hallo,


rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.


Nehmen Sie zur Klärung Ihrer Sachverhalte Kontakt zu einem Experten für Arbeitsrecht auf.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.04.2022 16:06:38 von Vanessa_Mertel
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