Hallo liebe Community,
aktuell stellen sich mir die nachfolgenden beiden Fragen bezüglich Kinderkrankenscheinen:
1) Wenn ein Arbeitgeber § 616 BGB nicht ausschließt, dann ist er auch nicht dazu berechtigt, im Falle eines Kinderkrankenscheins den Lohn des entsprechenden Arbeitnehmers zu kürzen oder? Gilt selbiges dann auch für den Fall, dass dein Kind aufgrund der aktuellen Coronabestimmungen betreuungsbedürftig ist und der Arbeitnehmer deshalb seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, sprich der Arbeitgeber muss weiterhin "normal" das Gehalt fortzahlen?
2) Wie verhält es sich, wenn das Kind über den Vater privat krankenversichert ist, die Mutter (gesetzlich versichert) aber zwecks Betreuung des Kindes aufgrund einer Behandlung des Kindes im Krankenhaus für ca. 2-3 Wochen nicht arbeiten kann. Hat die Mutter dann Anspruch auf Lohnfortzahlung oder wäre das Entgelt entsprechend zu kürzen und sie müsste sich mit der privaten Krankenversicherung des Kindes auseinander setzen? Und würde ggf. ein Ausschluss des Arbeitgebers von § 616 BGB hieran etwas ändern?
Ich danke schon mal vorab für die Antworten 😁
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Nehmen Sie zur Klärung Ihrer Sachverhalte Kontakt zu einem Experten für Arbeitsrecht auf.