Hallo Zusammen und hallo @coester , nach der Lohnabrechnung für 04/2020 haben wir von der Bundesagentur für Arbeit den Bewilligungsbescheid zum KUG für 04.2020 erhalten. In einer Textpassage wird geschrieben: "Sie geben in Ihrem Antrag (Spalte 5 der Abrechnungsliste) an, das dass ermittelte Ist-Entgelt bei einem oder mehreren Beschäftigten 0,00 bis 15,00 € beträgt. Dies bedeutet gegebenenfalls, dass kein bzw. zu wenig Feiertagslohn ausgezahlt wurde. ..." Diese Formulierung kann ich nicht nachvollziehen. Der 10. und 13.April waren Feiertage. Die Kurzarbeit war je nach Abteilung / Auslastung für die betreffenden Wochen unterschiedlich festgelegt. Es ergaben sich Arbeitszeiten von 6 h pro Tag bzw. 7 h pro Tag. dementsprechend 4 oder 2 Feiertags-KUG-Stunden. Tatsächlich gearbeitet wurde aber nicht. Aber, die Arbeitszeit war in dieser Woche mit 6 oder 7 h angesetzt, anstatt 8 h, wie üblich. Was ist denn jetzt falsch? Ich verstehe es nicht ?! Meines Erachtens nach, ist die Abrechnung korrekt. Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
... Mehr anzeigen