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Feiertags-KUG LODAS

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letzte Antwort am 26.06.2020 11:36:58 von isabel
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isabel
Fortgeschrittener
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Hallo Zusammen und hallo @coester ,

nach der Lohnabrechnung für 04/2020 haben wir von der Bundesagentur für Arbeit den Bewilligungsbescheid zum KUG für 04.2020 erhalten.

In einer Textpassage wird geschrieben: "Sie geben in Ihrem Antrag (Spalte 5 der Abrechnungsliste) an, das dass ermittelte Ist-Entgelt bei einem oder mehreren Beschäftigten 0,00 bis 15,00 € beträgt. Dies bedeutet gegebenenfalls, dass kein bzw. zu wenig Feiertagslohn ausgezahlt wurde. ..."

Diese Formulierung kann ich nicht nachvollziehen.

Der 10. und 13.April waren Feiertage. Die Kurzarbeit war je nach Abteilung / Auslastung für die betreffenden Wochen unterschiedlich festgelegt. Es ergaben sich Arbeitszeiten von 6 h pro Tag bzw. 7 h pro Tag. dementsprechend 4 oder 2 Feiertags-KUG-Stunden.

Tatsächlich gearbeitet wurde aber nicht. Aber, die Arbeitszeit war in dieser Woche mit 6 oder 7 h angesetzt, anstatt 8 h, wie üblich.

Was ist denn jetzt falsch? Ich verstehe es nicht ?!

Meines Erachtens nach, ist die Abrechnung korrekt.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

björn
Experte
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Hallo isabel,

 

hier hat das Arbeitsamt grundsätzlich Recht. Bei der Beurteilung von KUG während Feiertag gibt es jedoch 2 verschiedene Beurteilungen.

 

1. Ausfall des Arbeitstages wg. Feiertag

Wenn die Arbeit aufgrund des Feiertages ausfällt und nicht wg. KUG dann muss der komplette Feiertag vom AG gezahlt werden. D. h. in Ihrem Fall wären die Feiertag mit Feiertags-KUG-Stunden und Feiertagsstunden abzurechnen.

 

2. Ausfall des Arbeitstages am Feiertag wg. KUG (z.B. Gastronomie)

Wenn jedoch auch an einem Feiertag regulär gearbeitet wird, wie z.B. in der Gastronomie, und die Arbeit aber wg. KUG ausfällt dann wären in Ihrem Fall für den Feiertag KUG-Stunden und Stundenlohn abzurechnen.

 

 

Ich hoffe das es verständlich ist, wenn nicht gerne nochmal nachfragen.

 

 

 

Gruß

Björn

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isabel
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Hallo Björn,

 

danke für Ihre Antwort.

 

Aber genau das habe ich doch getan.

 

Ich habe 4 bzw. 2 h mit der LA 414 geschlüsselt und die restlichen Stunden werden ja damit als "normaler" Lohn gezahlt, oder nicht?

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björn
Experte
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Wenn es sich dabei um Gehaltsempfänger handelt dann wird das Gehalt entsprechend um die Stunden gekürzt. Bei Stundenlohnempfänger müssen Sie die Feiertagsstunden mit einer Lohnart einbuchen.

 

Wenn Sie es so gemacht haben, dann müssen Sie nochmal die Brutto-Soll-/Ist-Liste abgleichen, denn eigentlich kann dann kein Ist-Entgelt von 0 bis 15€ vorhanden sein, sondern müsste dabei höher liegen. Ggf. finden Sie dadurch den Fehler. Ansonsten ist es aus der Ferne ohne den Unterlagen nicht möglich den Fehler zu finden.

 

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isabel
Fortgeschrittener
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Es handelt sich um Gehaltsempfänger.

 

Ich habe mal einen Auszug der KUG-Übersicht beigefügt. Die erste Position ist nicht korrekt. Das habe ich bereits korrigiert. Aber bei den anderen kann ich keinen Fehler erkennen.

 

Danke für Ihre Hilfe !

björn
Experte
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Ich gehe mal davon aus, dass die handschriftlichen Korrekturen von Ihnen sind richtig?

 

Wenn JA, dann bezieht sich die Aussage vom Arbeitsamt, aus meiner Sicht, nur auf die erste Position, da bei allen anderen der Wert höher ist als 15 €.

 

Alle anderen Positionen sind somit richtig.

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isabel
Fortgeschrittener
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Ja genau. Die handschriftlichen Ergänzungen habe ich gemacht.

 

Ok...die 1.Position wurde korrigiert. Der Rest scheint dann zu stimmen.

 

Vielen lieben Dank!

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letzte Antwort am 26.06.2020 11:36:58 von isabel
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