Der fünfletzte Banktag ist zum senden der Abrechnung zu spät . Schon immer haben manche Krankenkassen dann geschätzt. Aber jetzt gibt es dann Säumniszuschläge. Wir sagen den Mandanten die zum Monatsende abrechnen : 6-7 letzter Banktag morgens haben alle Änderungen vorzuliegen. Wer meint das nicht einzuhalten muss dann eben die Säumniszuschläge zahlen . Problematisch finde ich die Säumniszuschläge für Nachmeldungen . Beispiel: am 23.03. fristgerecht gesendet . Am 30.03 kommt die Meldung:bitte Änderung weil Sonderzahlung vergessen wurde : Gibt Säumniszuschläge. Wir sagen in diesem Fall : im nächsten Monat als Nachberechnung (ggf. Vorschuss zahlen) Eine Kollegin hat sogar trotzdem Schätzung jetzt Säumniszuschläge: lt. Krankenkasse zu niedrig geschätzt (gab Sonderzahlungen die im Vormonat noch nicht bekannt waren).
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