Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter von uns ist zum 2. des Monats ausgeschieden. Lohn und Gehalt zieht hier natürlich die Versteuerung für den kompletten Monat, sodass wir eine Überzahlung haben. Gibt es eine Möglichkeit, dass die Privatfahrten und Fahrten Wohnung/Tätigkeitsstätte anteilig berechnet werden?
Nein hier gibt es keine anteilige Berechnung lt. Gesetz
@McD2026 schrieb:
ein Mitarbeiter von uns ist zum 2. des Monats ausgeschieden.
Ihnen liegt also kein Übergabeprotokoll vor, nach dem der Firmen-Pkw am Monatsletzten vor dem Austritt abgegeben wurde?
Bei den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wäre noch zu prüfen, ob statt der pauschalen Besteuerung unter Berücksichtigung der 15 Tage / Monat nicht doch die tatsächliche Anzahl der Fahrten abgerechnet werden kann.
VG
Nein, der Mitarbeiter wurde von uns fristlos gekündigt. Am 03. des Monats, also einen Tag später, hat er den Firmenwagen dann bei uns abgestellt.
Dann werden Sie wohl den ehemaligen Mitarbeiter zur Überweisung der entstandenen "Überzahlung" auffordern müssen ...