Ich habe noch eine Frage an die Kollegen und an die Datev . In den Aufzählungen zur prüfungsrelevanten Speicherung sind zB auch die Nachweise der Elterneigenschaft . Seit die Kinder elektronisch gemeldet werden fordern wir keine Geburtsurkunden mehr an .(Ausnahme natürlich nicht rückgemeldetet kibder) Müssen wir die Rückmeldungen von Datev jetzt einzeln unter den Arbeitnehmer in der Datev Personalakte speichern? Bisher haben wir das nicht extra gespeichert bzw. Auch nicht ausgedruckt ausgedruckt Meine Frage zielt auf die Tatsache, dass Rückmeldungen nur für das laufende und das Vorjahr von uns abgerufen werden können . Ist es möglich bei Anfragen der Prüfen für zB die letzten vier Jahre die Rückmeldungen andersweitig zur digitalen Übermittlung abzurufen? Frage an die Datev Auch für die Bestätigung der Mitgliedschaft in der Krankenkasse wäre das interessant
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