Liebe Community,
ich brauche Hilfe zu dem Thema.
Beim anlegen in LODAS eines GGF (beherrschend) habe ich die PG 900 und Schlüsselung 0000 gewählt. Bei dem der in der gesetzlichen KV ist muss ich sonst keine Erfassungen mehr vornehmen oder? Der Mitarbeiter zahlt seine Beiträge zur KV/PV einfach selbst.
Bei dem privat versicherten bekomme ich leider keine Rückmeldung über Elstam über seine Beiträge. Der Mitarbeiter hat mir diese mitgeteilt und ich habe sie erfasst. Der AG Zuschuss rechnet automatisch. Aber der MA überweist auch die Beiträge selbst an die private KV. Muss dann noch das Feld über den monatl. Beitragsanteil für Basis KV/PV Schutz gefüllt sein oder kann das frei bleiben?
Danke für die Hilfe
Erstmal wichtig vorneweg:
Die Beiträge zur PKV dürfen nicht erfasst werden bzw. sie müssen die Berechnung der AG-Zuschüsse unterdrücken (Haken).
Der GGF hat kein Anrecht auf die steuerfreien Zuschüsse!
Der Betrag Basisschutz können sie ausfüllen. Hat ja Auswirkungen auf die Lohnsteuer. Sonst muss der GGF das über seine private Einkommensteuererklärung machen.
Egal ob freiwillig gesetzlich oder private KV:
Keine Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung erfassen.
Vor allem darf kein steuerfreier Arbeitgeberzuschuss berechnet und ausgezahlt werden.
Das er die Beiträge selber überweisst ist usus.
Hin und wieder hatte ich es, dass die Überweisung über den Lohn läuft. Dann Abzug im Netto und Individuelle Überweisung erstellen. Aber bei uns unüblich
Basisschutz kann erfasst werden. Haben (hatten) wir aber nicht immer. Viele GGF mit PKV reichen uns die Unterlagen nicht ein.
Jetzt werden die Daten aber ja elektronisch übermittelt . Dann steht der Basisschutz automatisch drin