Guten Morgen,
wir haben einen Rentenbescheid erhalten. Ein Arbeitnehmer hat eine Teilrente gewählt. Die Altersrente beginnt am 01.01.26 aufgrund von besonders langjähriger Versicherung. Das Geburtsjahr ist Juni 1961. Ist dennoch die Aktivrente zu wählen obwohl die Regelaltersrente noch nicht erreicht ist.
Hallo Mailin,
nein, die Aktivrente geht erst nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze.
Viele Grüße
Sailor
Das habe ich auch gelesen. Allerdings bin ich etwas irritiert, da die Krankenkasse meinte, dass für den Arbeitnehmer die Aktivrente gilt. Die Info habe ich nebenbei erhalten, es ging um eine anderes Anliegen. Gibt es da etwa etwas besonders in diesem Zusammenhang zu beachten?
Auf die telefonsiche Auskunft bei der Krankenkasse kannst Du Dich nicht verlassen.
Es läuft dort ca. so:
4 x anrufen = 3 verschiedene Aussagen.
Da sollte die Krankenkasse nochmal nachlesen.
Ich füge Ihnen mal den Link der RV an.
Viele Grüße
Sailor
@Mailin schrieb:Gibt es da etwa etwas besonders in diesem Zusammenhang zu beachten?
Ja, und zwar, dass Mitarbeiter von Krankenkassen häufig auch nicht so geschult sind, um hierüber Auskunft geben zu können - es aber trotzdem tun.
Die Aktivrente ist eine steuerliche Regelung und fällt eigentlich gar nicht in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen.
Die Regelungen für die Aktivrente findet man in den FAQ des Bundesfinanzministeriums Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Aktivrente - und dort ist geschrieben, dass es nur darauf ankommt, dass das Alter für die Regelaltersgrenze erreicht ist. Es spielt keine Rolle, ob und wann eine Rente tatsächlich bereits bezogen wird.
Das stimmt. Und die DRV war extrem unfreundlich.
Herr Lutz, die Info von der KK habe ich nebenbei erhalten als es um eine andere Sachlage bezüglich des selben Mitarbeiters ging. Das Schreiben kenne ich. Wegen meiner Irritation dachte ich, es hätte etwas mit der Übergangsregelung zu tun oder wegen der Bezeichnung, Altersrente für besonders langjährige Versicherte. Vielleicht liegt dort der kleine aber feine Unterschied. Ich möchte keinen Fehler bei der Abrechnung machen.
Es gibt nur eine gesetzlich Regelaltersgrenze
Haben Sie vielleicht "Altersrente" mit "Aktivrente" verwechselt?
Wir stellen den Mandanten immer folgende Option in den Raum:
Wollen Sie sich auf die Aussage von XY verlassen (in dem Falle Krankenkasse) , kein Thema wir rechnen das so ab.
Kommt es bei einer späteren Prüfung zu Rückfragen oder sogar Rückzahlungen / Ansprüchen klären Sie dies bitte alleine . Zusätzliche Abrechnungen werden erhöht abgerechnet.
Aktuell dürfen wir eine 1000,- € Sonderprämie zurück rechnen, weil der Mandant nicht warten wollte. Folge er vertraut und jetzt erstmal wieder das abwarten nicht immer das schlechteste ist 😁 .
Nein. Definitiv nicht.