@AR_WA33 schrieb: Sind denn durch die von Ihnen genannten Möglichkeiten die Anforderungen der Revisionssicherheit und jederzeit maschinell abrufbaren Unterlagen - künftig auch maschinellen Übermittlung für die Prüfung - gewährleistet? Revisionssicherheit: Wenn ich diese Dokumente direkt in Datev (z.B. Dokumentenablage) speichere, natürlich. Für andere Speicherwege (Cloud, lokal) muss natürlich jeder selbst dafür sorgen, das gilt ja aber für alles, was wir irgendwo speichern. maschinelle Abrufbarkeit: Also wer seine Dokumente nicht jederzeit abrufen kann, macht wohl irgendwas falsch. künftige maschinelle Übermittlung: Abgesehen davon, dass das aktuell noch gar nicht möglich ist, bin ich sehr sehr sicher, dass die DRV auch Wege der Übermittlung anbieten wird, wo man seine Dokumente im Zweifelsfall direkt hinsenden/hochladen kann, ohne einen automatisierten Weg über irgendein Programm. Im Übrigen: § 8 BVV spricht nur von: Folgende Unterlagen sind in elektronischer Form zu den Entgeltunterlagen zu nehmen Mehr Anforderungen kann ich aus dieser Vorschrift nicht entnehmen. Oder ist etwas an mir vorbeigegangen?
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