Ein entsprechender "Fachbegriff" und zwar Freigrenze wurde ja schon in einer anderen Antwort hier genannt. Es sind verschiedene Sachverhalte die eine Rolle spielen bei der Erfassung von "besonderen" Lohnleistungen. Und genau deswegen gibt es Lohnfachleute, die genau wissen was sie auf welcher SV- und/oder St-Grundlage wie abrechnen. Bei den klassischen Sachbezügen (z. B. Tankgutscheinen) kann eine eine Vereinfachung beim zuständigen FA beantragt werden. Wie hier schon empfohlen wurde, auch mein Rat: Austausch mit ihrer Steuerkanzlei. Diese Community ist dafür gedacht, dass Anwender der diversen Datev-Programme/Anwendungen sich gegenseitig zu helfen und nicht dafür, Wissenslücken von Nicht-Datevanwendern zu schließen.
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