Hallo, die nachträgliche Besteuerung/Verbeitragung ist in meinen Augen korrekt. Denn zuvor hat ja die Zuzahlung den GWV reduziert. Nun ist der GWV ja höher und entsprechend erfolgt die Nachberechnung. Vielleicht macht ein Beispiel es klarer was ich meine (die Beträge sind nur für das Beispiel angenommen und entsprechen nicht den tatsächlichen Werten) Bisher GWV 500,00 € ./. Zuzahlung 120,00 € = *1) pflichtiger Betrag 380,00€ St/SV darauf 70,00 € NEU GWV 500,00 € ./. Zuzahlung 20,00 € = *2) pflichtiger Betrag 480,00 € St/SV darauf 150,00 € Auf die Differenz von 1 zu 2, im Beispiel 100,00 €, müssen nun Steuern und SV-Beiträge nachträglich abgeführt werden. Wobei zu prüfen ist, wer muss für den nachträglichen Abzüge tatsächlich aufkommen. Die 3 Monate "erlaubte" SV-rechtliche Rückrechnung zu Lasten des AN sind zu beachten. Für den Rest müsste der AG aufkommen (an weiteren GWV dabei denken). Viele Grüße Chance
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