Hallo liebe Community,
wir haben seit dem 29.01.2025 einen neuen Mitarbeiter mit Stundenlohnbezug.
Natürlich war am 29.01.2025 unsere Januar Abrechnung schon gelaufen.
Jetzt wollte ich im Februar über "Nachberechnung Standard" für den Januar noch 22,5 Stunden erfassen.
Es funktioniert einfach nicht. Immer der Fehler #LO55741
Der Stundenlohn ist unter Entlohnung, Festbezüge im Reiter "Stundenlohn/Vorschuss/sonstige Abgaben hinterlegt.
Ich hatte mich hier im Forum etwas "umgelesen" und bin darüber gestolpert, dass noch keine Daten für den neuen Mitarbeiter an Datev übermittelt habe?
Und wenn das der Fehler sein kann, wie kann ich nur die Daten des Mitarbeiters an Datev übermitteln?
Vielen Dank für eure Hilfe
Moin,
Sie haben den Mitarbeiter jetzt rückwirkend im Bearbeitungsmonat Januar 2025 erfasst? Eine Erfassung im Bearbeitungsmonat 02/2025 mit Eintrittsdatum 29.01.2025 funktioniert nicht.
Die Fehlernummer sagt mir jetzt nichts, da diese in der Infodatenbank nicht zu finden ist. Wie lautet denn der genaue Text?
Wenn Sie nur die Stammdaten senden wollen, müssen Sie beim Daten senden den Haken für die Abrechnung rausnehmen.
Eine Probeabrechnung ist dann aber erst möglich, wenn die Verarbeitung im Rechenzentrum abgeschlossen ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Abend Uwe,
ich habe die Stammdaten für den Mitarbeiter gesendet, mit Eilverarbeitung, aber eine Nachberechnung kann ich immer noch nicht erfassen.
Eigentlich würde ich sagen ok, ich zahle die 2,5 Tage auf der Februar Abrechnung mit aus.
Aber Dummerweise, genauer gesagt sa*dummerweise hat genau der Kollege sich an seinem ersten Arbeitstag nicht unerheblich verletzt, mit Einsatz von Rettungswagen, Notarzt und Feuerwehr.
Der Berufsgenossenschaft habe ich den Unfall natürlich gemeldet, ich hab nur Bammel, dass es ggf. Ärger mit der Krankenkasse geben wird, weil wenn ich die 3 Tage Januar auf die Februar Abrechnung packe, dann fehlt der Krankenkasse ja der entsprechende Beitrag für Januar, obgleich der Beitrag im Februar um den Bruttolohn der zusätzlichen Stunden für Januar ist.
Aber eines ist sicher, mit den Sozialversicherungsträgern ist nicht zu spaßen und ich möchte jeden Fehler vermeiden.
Ich fürchte ich werde den Datev Eilservice bemühen müssen, oder es kommt noch über das Wochenende hier die ersehnte Lösung.
Aber dennoch vielen lieben Dank und ein schönes Wochenende.
LG
MeikeMG
Stammdaten werden für den gesamten Mandanten gesendet und nicht nur für eine einzelnen Abrechnungsfall.
Wenn es ein Schätzmandant ist, ist das Problem doch gar nicht "da", wegen nicht gemeldeter Beiträge.
Schon mal via Probeabrechnung eine Wiederabrechnung für den MA gemacht?
Habe Lodas gerade nicht vor mir....
Ist die LA korrekt angelegt?
Ist beim MA unter Schnellerfassung der Std-Lohn im richtigen Feld?
Ist der MA als Stundenlohnempfänger angelegt?
Hallo,
vielleicht haben Sie @Uwe_Lutz missverstanden, aber Sie müssen den Mitarbeiter im Monat Januar anlegen:
Nur damit wird intern die Gültigkeit der Daten ab 01/2025 sichergestellt und die Historie korrekt erstellt.
(Sie müssen bedenken, dass es sich bei LODAS um ein über 30jähriges Programm und dabei eigentlich nur um eine grafische Oberfläche für den sogenannten RZ-Lohn.)
Hier ist der korrekte Ablauf für einen solchen Fall wie Ihren:
1. Den Bearbeitungsmonat auf den Eintrittsmonat wechseln.
2. Entsprechende Daten erfassen.
3. Stammdaten an das RZ senden. (siehe Beitrag von @Uwe_Lutz)
4. Die Verarbeitung im RZ abwarten. (Datenfahrplan: Verarbeitungszeiten im DATEV-Rechenzentrum - DATEV Hilfe-Center)
5. Probeabrechnung für den Monat 02/2025 (inkl. Nachberechnung, falls Bewegungsdaten erfasst werden müssen)
Da der Monat Februar noch nicht abgerechnet wurde, könnten Sie allerdings auch eine Wiederholungsabrechnung einzelner Arbeitnehmer senden. In diesem Fall müssen die Stammdaten nicht separat ins RZ gesendet werden.
Beide Abrechnungsarten haben Vor- und Nachteile und müssen individuell abgewogen werden. Auf alle Fälle empfehlen sich gerade in solchen Situationen Probeabrechnungen.
Guten Morgen @ulli_preuss
Vielen Dank für die Antwort.
Ich glaube das habe ich jetzt verstanden.
Ich habe mir das Dokument zur Löschung von Mitarbeiter/n in LODAS mal ausgedruckt und werde da am Montag mal rangehen.
Die Stammdaten habe ich gestern ins RZ geschickt.
Ich hoffe es wird funktionieren.
Gerade in diesem Fall mit dem Arbeitsunfall am ersten Tag der Beschäftigung will ich keinerlei Risiken eingehen.
Vielen Dank nochmals und ein schönes Wochenende.
Grüße
MeikeMG
Am Samstag gibt es drei Lohnverarbeitungsläufe für LODAS (um 8:00 Uhr, um 12:00 Uhr und um 15:00 Uhr) - da kann man auch noch etwas ausprobieren.
Zu dem Problem selbst:
- Bearbeitungmonat auf 01/2025 stellen
- sämtliche Stammdaten unter 01/2025 erfassen
- Bewegungsdaten unter 01/2025 erfassen (unter Standard, nicht unter Nachberechnung)
- Probeabrechnung als "Wiederabrechnung einzelne Arbeitnehmer" für 01/2025 durchführen
Taucht die Fehlermeldung immer noch auf?
Wie lautet die Fehlermeldung ausgeschrieben?
@MeikeMG schrieb:
Ich habe mir das Dokument zur Löschung von Mitarbeiter/n in LODAS mal ausgedruckt und werde da am Montag mal rangehen.
Moin,
sobald Stammdaten eines Arbeitnehmers ins RZ gesendet wurden, können Sie diesen nicht mehr löschen. Dies ist aber m.E. auch vermutlich gar nicht nötig.
Wenn Sie den Mitarbeiter im Bearbeitungsmonat 02/2025 mit Eintrittsdatum 29.01.2025 erfasst haben, müssen Sie das "gültig-ab"-Datum für diesen Mitarbeiter ändern.
Öffnen Sie dazu LODAS und schließen alle Erfassungstabellen über Fenster| Alles schließen. Wählen Sie dann Extras | 'Gültig ab'-Datum verschieben. Wählen Sie dann den Ordnungsbegriff "Mitarbeiter" aus. In der Mitarbeiterliste wählen Sie den Mitarbeiter an und geben im Feld 'Gültig ab'-Datum den Monat 01/2025 an. Schließen Sie das Fenster über die Schaltfläche "Beenden".
Danach steht Ihnen der Mitarbeiter im Bearbeitungsmonat 01/2025 zur Verfügung und Sie sollten eine Nachberechnung für diesen Mitarbeiter erstellen können. Testen Sie dies auf jeden Fall über eine Probeabrechnung.
Viele Grüße
Uwe Lutz
PS: Sie sollten einen Eintritt immer im richtigen Bearbeitungsmonat (also im Eintrittsmonat) erfassen. Wenn der Monat bereits abgerechnet ist, erfolgen automatische Nachberechnungen und korrekte Meldungen. Eine nachträgliche Korrektur ist viel aufwändiger.
@ulli_preuss schrieb:
1. Den Bearbeitungsmonat auf den Eintrittsmonat wechseln.2. Entsprechende Daten erfassen.
3. Stammdaten an das RZ senden. (siehe Beitrag von @Uwe_Lutz)
Im Normalfall ist das vorherige Senden gar nicht notwendig. Ich hatte nur auf die Frage geantwortet, wie man denn nur Stammdaten sendet.
Habe ich auch nicht anders verstanden. 😉
Hallo MeikeMG,
Tragen Sie bitte unbedingt die Stammdaten, wie von @Uwe_Lutz und ulli_preuss beschrieben, in den Eintrittsmonat 01/2025 vor.
Das ist auch wichtig, damit die DEÜV-Anmeldung korrekt erzeugt werden kann.