Hat der Mitarbeiter bereits das 55. Lebensjahr vollendet? In diesem Fall darf der Mitarbeiter in der PKV bleiben weil die gesetzliche KV ihn nicht mehr aufnehmen würde. Hier besteht der Anspruch auf den AG-Zuschuss. Ist der Mitarbeiter aber unter 55 muss er in einer gesetzlichen KV angemeldet bleiben. Die PKV ist hier nicht möglich. Auch nicht „vorerst“ - egal was der Arbeitnehmer möchte und verlangt . Er kann sich unter Umständen von der gesetzlichen KV-Pflicht befreien lassen - dann unwiderruflich. Das muss er glaube ich bei seiner letzten gesetzlichen KV selbstständig klären und beantragen . Ich habe hier keine Erfahrungen. sonst gesetzliche KV - ohne wenn und aber
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