Interessehalber - kein aktueller Fall - aber die Anfrage kann ja kommen
Ich habe das Thema gerade auf Facebook gelesen.
Ich war der Meinung dass die Inflationsausgleichsprämie nicht für die Abgeltung aufgelaufener Überstunden verwendet werden darf.
Auf Facebook in der Gruppe wird geschrieben dass es geht und auch ein Link geteilt.
Wie sind hier Erfahrungen und Meinungen?
Davon abgesehen ist ja eh nicht prüfbar ob
eine Überstundenabgeltung im Hintergrund ist wenn der Mandat uns aufgibt das Arbeitnehmer X ein Betrag Y als Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt werden soll.
@Lohnnutzer schrieb:
Wie sind hier Erfahrungen und Meinungen?
Wo kein Kläger, da kein Richter 😬. Aber muss die IAP wenn nicht allen AN gezahlt werden? Dann müssten ja alle entsprechend viele Überstunden haben.
@Lohnnutzer schrieb:
Davon abgesehen ist ja eh nicht prüfbar ob eine Überstundenabgeltung im Hintergrund ist wenn der Mandat uns aufgibt das Arbeitnehmer X ein Betrag Y als Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt werden soll.
Tja. Nach dem neuen Arbeitszeitgesetz sind wir doch alle verpflichtet Arbeitszeiten zu führen 🤔? Dann müsste in dem System ja auch stehen: plus X Überstunden. Und zahlt man die IAP darüber aus und macht die Überstunden geltend, müsste das Konto ja geringer sein.
Aber ja, ich lebe in einer idealen Welt, wo niemand lügt und betrügt oder sich das so zum Vorteile zu nutzen macht, dass es Lücken und sonst was gibt. Der Ehrliche ist halt immer der Dumme am Ende.
Empfehlung rechts:
Erfahrungen gibt es bei uns bisher keine. Bisherige LSt- oder SV-Prüfungen haben sich nullkommanull für die IAP interessiert.
Das neue Gesetz zur elektronischen Zeiterfassung gilt ja nicht für alle Betriebe. Auch ist die Umsetzung meiner Meinung nach noch nicht abschließend verabschiedet. Oder das ist an mir vorbei gegangen.
Ich „stempel“ jedenfalls bisher in der Kanzlei nicht und ist auch nicht im Gespräch 😉
Im Bezug auf das Gleichbehandlungsgesetz ist das nach meinem Wissen nicht klar formuliert- in Bezug auf die Lohnsteuer- und SV-Freiheit.
Bei uns gilt im Büro die Anweisung bezüglich Beratung hierzu : Arbeitsrecht und wenn der Mandat hier nachfragt und Rechtssicherheit haben will soll er sich an einen Arbeitsrechtler wenden . Wir prüfen und beraten hier nicht.
Danke . Habe nicht die Suche benutzt….
In den letzten Prüfungen hat das bei uns auch niemanden interessiert. Aber die waren auch alle bis Ende 2022. Da gab es nur vereinzelt Zahlungen.
Mal sehen ob in den Prüfungen bis Ende 2023 Nachfragen kommen.
@Lohnnutzer schrieb:
Ich „stempel“ jedenfalls bisher in der Kanzlei nicht und ist auch nicht im Gespräch 😉
Habe ich bei meinem 1. AG einmal gemacht und nie wieder. Seitdem will ich immer ein System haben, wo man als Mensch in der EDV sein Zeitkonto führen kann und im Zweifel sieht: hier wurde mehr Arbeit als vertraglich vereinbart geleistet. Das hat mein 1. AG so nicht gesehen und ich habe umsonst gearbeitet. Niemals. Wie aufwendig das System ist, muss man selbst entscheiden aber ich will immer sehen, wo ich meine Zeit lasse.
Gut, jetzt als Selbstständiger hat sich das erledigt. Da kann man sich die Zeit auch anders einteilen.
@Lohnnutzer schrieb:
Wir prüfen und beraten hier nicht.
Ist schon irre, wo das in Deutschland hinführt. Man braucht einen Steuerberater, der das Steuerliche optimiert (im besten Falle - statt verwaltet, weil die Verwaltung schon irre genug ist), weil es Vater Staat nicht selbst kann. Man braucht einen Rechtsanwalt, für den Fall, dass jemand einen schaden will oder wegen Datenschutzgedöns; man braucht einen IT Experten, der einem unter die Arme greift und einen extra Datenschutzbeauftragten je nach Größe auch noch.
Wann soll man denn seinem Business noch nachgehen?
@Lohnnutzer schrieb:Interessehalber - kein aktueller Fall - aber die Anfrage kann ja kommen
Ich habe das Thema gerade auf Facebook gelesen.
Hallo,
mal ganz abgesehen davon, dass ich bei so etwas mit Sicherheit nicht FB als Referenz nehmen würde ... 😎
Fie FAQ des BMF sind bekannt? Diese interpretiere ich dahingehend (insb. Frage 15), dass eine Verknüpfung mit Überstunden nur in bestimmten Grenzen möglich ist.
Gruß, vw
@metalposaunist schrieb:Aber muss die IAP wenn nicht allen AN gezahlt werden? Dann müssten ja alle entsprechend viele Überstunden haben.
Jain. Du musst gleiche AN gleich behandeln, darfst also nicht der einen Minijobberin IAP auszahlen und der anderen nicht. Aber in welcher Höhe du auszahlst, ist dann wieder frei und darf individuell entschieden werden. Sollte man im Zweifel natürlich begründen können.
@Lohnnutzer schrieb:Ich „stempel“ jedenfalls bisher in der Kanzlei nicht und ist auch nicht im Gespräch 😉
Wir erfassen die produktiven Stunden (= die Mandanten in Rechnung gestellt werden können) ohnehin schon, dazu noch die unproduktiven Stunden (Kanzlei-Gedöns), fertig ist die Zeiterfassung. Und da bin ich bei @metalposaunist, ich möchte gerne wissen, wo meine Zeit geblieben ist. Aktuell habe ich zwar, auf den Monat betrachtet, noch weniger Arbeit als Zeit, das kann sich aber jederzeit ändern. Und wenn ich sehe, dass manche Kolleginnen nur aus Überstunden eine komplette Woche frei machen können …
@Lohnnutzer schrieb:Interessehalber - kein aktueller Fall - aber die Anfrage kann ja kommen
Ich habe das Thema gerade auf Facebook gelesen.
Ich war der Meinung dass die Inflationsausgleichsprämie nicht für die Abgeltung aufgelaufener Überstunden verwendet werden darf.................................
Was die DRV macht, steht in den Sternen!
Hier ist -hilfsweise nach derzeitigem Stand- festgelegt, dass alle AN, die mehr als einmal im Jahr (seit letzter DRV-Prüfung) Überstunden ausbezahlt bekamen, keinen IAP dafür erhalten. Wir reagieren natürlich informativ u. flexibel auf AG, die anderer Auffassung sind.
@cro schrieb:
Wir reagieren natürlich informativ u. flexibel auf AG, die anderer Auffassung sind.
Und das kann's doch nicht sein, oder 🤔? Wozu haben wir so krass viele §§§, wenn dann noch immer so viel unklar ist und jeder sich das so auslegt, wie es ihm gerade passt - nur damit Anwälte und Co. beschäftigt sind? Und wenn die DRV dann nicht heute aber morgen prüft und man nicht alles zu 100% dokumentiert hat, damit man nicht zu 100% angreifbar wird, wenn man die §§§ für sich auslegt, kann man dann manuell erklären, wieso, weshalb, warum und im Falle muss dann noch gehandelt werden, weil es keinen ✅ gibt.
Aber wir reden von Bürokratieabbau? Wo? Wann? Wer?
@metalposaunist schrieb:Und das kann's doch nicht sein, oder 🤔? Wozu haben wir so krass viele §§§, wenn dann noch immer so viel unklar ist und jeder sich das so auslegt, wie es ihm gerade passt - nur damit Anwälte und Co. beschäftigt sind? ........................
Genau, die §§§ reichen doch nicht, um in D Recht recht sein zu lassen.
Achso. Entschuldigung. Es muss erst ausgedruckt, beglaubigt und versiegelt werden mit Wachs und einem Stempel, dass man Recht hat. Verstehe. Also viele schöne §§§ zum Selbstzweck und der Selbstbeschäftigung. Bisschen so wie die Titanic ...