@Christian_Buggisch schrieb: Guten Morgen zusammen, ich bitte um Verständnis, dass ich nicht auf einzelne Konstellationen eingehen kann. Grundsätzlich: Bei der Benutzerlizenz Einzelanwendung werden die Lizenzen jeder Person fest zugeordnet. Wenn sich Mitarbeitende bisher eine Netzlizenz geteilt haben, kann es dadurch zu Mehrbedarf an Lizenzen kommen. Wenn das zutrifft, können Sie nach der Lizenz-Umstellung folgendes tun: Die Anzahl der Lizenzen kann optimiert werden. Generell kann die Benutzerlizenz Einzelanwendung während der Vertragslaufzeit beliebig oft anderen Personen zugewiesen werden. Sorry, ich komme nicht mehr mit. 😓 Musste mich damit nie beschäftigen. Die Einzelanwendung ist doch gar nicht dynamisch auswählbar. Bedeutet, ich muss hier immer über die Lizenzverwaltung gehen und kann dann jemanden weg- und einen anderen zuordnen? Prüfen Sie, ob der Wechsel der Anwendung auf die Benutzerlizenz Set sinnvoll ist. Diesen können Sie in den Service-Anwendungen online vornehmen. Mit der Benutzerlizenz Set können Lizenzen geteilt werden. Heißt ich kann eine Anwendung von Einzel-auf Benutzerlizenz umstellen? Und um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen und weil sich die Community immer wieder zu Recht Klarheit in unseren Aussagen und Botschaften wünscht: Die Umstellung, das steht auch so im Chefbrief, ist verpflichtend bis 31.12.2027 durchzuführen. DATEV kündigt zum 31.12.2027 die Verträge mit den bisherigen Lizenztypen Betriebsstättenlizenz, Netzlizenz, PC-Lizenz, Betriebsstättenlizenz (Fall) und Generallizenz. Das bedeutet, dass die entsprechenden Verträge zwischen Ihnen und DATEV zum 31.12.2027 enden, falls Sie diese bis zu diesem Termin nicht auf die entsprechende Benutzerlizenz umstellen. Und noch eine Frage: Ist hiermit Kanzlei-Rewe gemeint? Also Buchführung, JA und so? Weil dann brech' ich ab. Der Großteil der Kanzlei braucht Rechnungswesen.
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