Hallo zusammen,
ich habe leider keine Antwort dazu gefunden.
Kann der Mandant bzw. das Unternehmen eigenständig SmartLogins verwalten und bestellen oder ist die SmartLogin Verwaltung für die Kanzlei vorbehalten?
Gleiches für die Rechteverwaltung der einzelnen SmartLogins - kann das der Mandant selbst verwalten?
Falls nein, gibt es hierfür einen Grund? Warum sollte das Unternehmen nicht selbst die Zugänge verwalten und Rechte vergeben können?
Danke schonmal
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Voraussetzung für die Bestellung im DATEV Shop ist das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft (migMag). Bei der Beraternummer des Mandanten kannst du zwischen Leistungsverbund und migMag wählen.
Damit der Mandant die Rechteverwaltung und die SmartLogin-Administration selbst verwalten kann, muss eine Person vom Mandanten zum Rechteadministrator ernannt werden.
Vielen Dank!
Nach Rücksprache mit dem Steuerberater gibt er die Rechteverwaltung allerdings nicht für den Mandanten frei, da das wohl einen zusätzlichen Rechteraum erfordert und zu aufwendig ist (?).
@winklerswurst schrieb:Vielen Dank!
Nach Rücksprache mit dem Steuerberater gibt er die Rechteverwaltung allerdings nicht für den Mandanten frei, da das wohl einen zusätzlichen Rechteraum erfordert und zu aufwendig ist (?).
Mmhh, bin ja keine Ultra-Expertin, was die Rechteräume angeht...aber die Rechteräume sind pro Mandantengenutzter Beraternummer doch schon da.
Anwendung öffnen, Rechteraum öffnen, Nutzer anklicken und...tadaaah
Zumal - je nach Mandant der Aufwand mit der SmartLogin Administration sicher mehr Kapazitäten bündelt, als einmal eben das Ding durchzuklicken (2 Minuten?).