Hallo, so wie ich das verstehe, soll die BAV rückwirkend ab 01/2025 angelegt werden. Daher würde ich diese BAV im Monat 01/2025 rückwirkend eingeben, ganz normal wie bei jedem anderen Mitarbeiter auch. Der Gesellschafter-Geschäftsführer erhält diese BAV arbeitgeberfinanziert, daher mußt Du nur den kompletten Betrag unter Arbeitgeberanteil einpflegen, kein Gehaltsverzicht und kein AG-Pflichtzuschuss. Das Programm rechnet automatisch, ob sv- und steuerpflichtig und berücksichtigt auch die Steuerfreigrenze. Vermutlich hat der Gesellschafter-Geschäftsführer ohnehin Personengruppenschlüssel 900, so dass der Beitrag nur versteuert werden muss, wenn der Freibetrag überschritten wurde. Da der Beitrag einer BAV meistens per Lastschrift abgebucht wird, brauchst Du ja vermutlich auch keine Überweisung einschlüsseln. Probier es einfach mit der Probeabrechnung aus. Viel Erfolg
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