Hallo Zusammen,
wir haben den Fall, dass ein GS-GF bereits eine AG-finanzierte Direktversicherung erhält.
Nun planen wir eine Unterstützungskasse abzurechnen.
Kommen wir hier bei paralleler Abrechnung in Probleme mit der 8% LST-Grenze?
(4% hier nicht relevant da sv-frei)
Ist die Unterstützungskasse immer unabhängig der DV zu sehen und in der Ansparphase komplett LST-/SV- und erst bei Auszahlung LST+?
Oder müssen wir aufpassen bei den Grenzen wenn bereits eine Direktversicherung besteht.
Leider finde ich auf keinem Kanal eine genau Aussage zu diesem Sachverhalt auch in der Community finde ich keinen passenden Beitrag.
Ich würde mich sehr über Hilfe freuen.
VG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Zum ersten würde das Programm diese Beitragsgrenzen für Dich überwachen und ja, Direktversicherung und Unterstützungskasse laufen tatsächlich parallel. Praktisch das besondere "Zuckerle". Deshalb bieten die provisionsorientierten Versicherer gerne beide Versicherungen im Paket an.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Also verstehe ich die Antwort richtig, dass die Direktversicherung bis zu 8% steuerfrei möglich ist und die Unterstützungskasse zusätzlich frei unschädlich laufen kann?
Richtig. Die Unterstützungskasse wird erst bei Eintritt des Versorgungsfalles als nachträglicher Arbeitslohn versteuert. Vorher also komplett steuerfrei.