Liebe Community,
wie ist das: Wir haben einen Studenten, ein Zwischen-Plichtpraktikum mit 900 € Entgelt, Beitragsgruppenschlüssel mit 0000 und Personengruppenschlüssel 190. Die Umlage 2 ist eingestellt, wird aber nicht abgeführt von Lodas. Was ist hier richtig, da die KK mir sagt es muss die U2 und die IU mit abgeführt werden. Ich habe aber auch Artikel gefunden, dass keine abgeführt werden muss, da er kein Arbeitnehmer ist, sondern in schulischer Ausbildung.
Wie s
Danke
Yvonne
Hallo,
es gibt eine wunderbare Übersichtstabelle der Techniker Krankenkasse zum Thema "Beschäftigung von Studenten und Praktikanten", welche Dir sehr übersichtlich darstellt, dass bei einem Pflichtpraktikanten mit Entgelt der Personengruppenschlüssel 190, der Beitragsgruppenschlüssel 0000 und sämtliche Umlagesätze einzuschlüsseln sind. Von daher hast Du alles richtig gemacht beim Anlegen des Mitarbeiters. Die Frage ist jetzt nur noch, ob Du womöglich eine Lohnart gewählt hast, die umlagefrei angelegt wurde. Probier es doch mal mit der normalen Lohnart 2000 für Gehalt und lass Dir in der Probeabrechnung das Lohnjournal und die Personalkostenübersicht mit anzeigen.
Viel Erfolg