Hallo zusammen,
leider kann ich bei einem Mandanten die EEL-Meldung des Übergangsgeldes zur Reha nicht übermitteln, da laut Probeabrechnung die gesetzlichen Voraussetzungen der Versicherungspflicht bei einem geringfügig Beschäftigten nicht erfüllt sind. Der Beschäftige macht aber von der Aufstockung gebraucht und ist auch entsprechend erfasst und zahlt die Aufsockungsbeiträge.
Eine genauere Fehlermeldung bekomme ich leider nicht.
Hallo,
Du wirst bei einem Minijobber niemals eine EEL-Meldung erstellen können, da er nur Lohnfortzahlung für die normalen 6 Wochen erhält. Ist er länger krank, hat er aus der Nebenbeschäftigung keinen Anspruch auf Krankengeld, auch nicht, wenn es seine Hauptbeschäftigung wäre. Das resultiert daraus, dass nur pauschale Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung) abgeführt werden.
Ein Minijobber hat kein Abspruch auf Krankengeld (oder Übergangsgeld). Er ist über sie Beschäftigt nicht Krankenversichert
Es gibt somit keine EEL-Meldung