Hallo, Das Lohnprogramm überprüft tatsächlich die Einhaltung der Freigrenzen, nur ist es eben so, dass es 2 Möglichkeiten gibt, die BAV einzuschlüsseln bzw. abzurechnen. 1. Du lässt das Programm die BAV solange steuer-/und sv-frei abrechnen, bis der jährliche Freibetrag erreicht ist. LuG errechnet anschließend automatisch über die entsprechenden Lohnarten den sv-pflichtigen, aber steuerfreien Betrag. Oder 2. Du gibst von Anfang an im Lohnprogramm nach der 12tel-Methode den sv-pflichtigen und den sv-freien Betrag ein. Dann hättest Du bei einem Gehaltsempfänger ohne weitere Änderungen 12 Monate den gleichen Abrechnungbetrag, während Du bei der 1. Methode dann vermutlich ab Oktober geringere Auszahlungsbeträge erhalten würdest. Bei einem Neueintritt nach Jahresbeginn ist es übrigens unerheblich, ob der Freibetrag durch Zusammenrechnung mit den Werten des Vorarbeitgebers bereits eher ausgeschöpft wäre. In Jahren mit Arbeitgeberwechsel wird dies toleriert und theoretisch könnte bei jedem der Arbeitgeber die Grenze voll ausgeschöpft werden.
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