Hallo!
Eine allgemeine Frage:
Früher gab es bei Datev allgemein die Möglichkeit sich zu Themengebieten (bei uns aktuell Midijob) ein Datev Dokument anzeigen zu lassen um hierzu nähere Auskünfte zu erfahren. Ist dies nicht mehr so möglich?
Wenn wir Datev Hilfe Center anwählen bekommen wir die Erklärung zur Programmumsetzung. Bei Lexinform bekommt man alles angezeigt (Urteile, anderweitige Hinweise) aber keine Definition zu einem Kernbereich :).
Hat hier jemand einen Hinweis wie man zu einem allgemeinen Datev Dokument zwecks Erklärung kommt? Vielleicht auch zu Arbeitshilfen, denn meines Wissens gibt es speziell Vorlagen für Arbeitnehmer, ob sie in einen Midijob einwiligen wollen oder nicht?
Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich Deine Frage richtig verstanden habe, aber ich glaube, hier liegt ein Irrtum vor. Die Auswahlmöglichkeit, ob die RV oder KV nach Gleitzone abgerechnet werden soll, gab es früher einmal. Seit Juli 2019 ist es aber so, dass das Arbeitsverhältnis vorausschauend betrachtet werden muss, ob es sich um einen Midijob handelt. Man ist verpflichtet, dieses anzuwenden, ansonsten korrigiert der SV-Prüfer das dann zu gegebenem Zeitpunkt. Es ist ja so, dass der Arbeitnehmer verringerte SV-Abgaben abführt, während der Arbeitgeber die regulären Beiträge zur SV abführt.
Wenn es Dir aber um die Umsetzung im Lohnprogramm geht, gibt es Dokumente wie beispielsweise dieses hier DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1028696 .
Viel Erfolg
Man kann nicht in einen Midijob einwilligen.
Ob eine Beschäftigung als Midijob abgerechnet werden muss oder nicht, bestimmt einzig die Höhe des Entgelts.
Von 556,01€ bis 2000€ ist es ein sogenannter Midijob.
Midijob bedeutet ja auch nur, dass ein bestimmte Formel zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge angewandt wird, so dass der Arbeitnehmer im unteren Midijobbereich, der generell von 556,01€ bis 2000€ geht, weniger Beiträge zahlen müssen als nach der normalen Berechnung. Der Arbeitgeber zahlt dafür entsprechend mehr.
Das findet man so aber auch alles im Hilfe-Center.
Ob es da früher mal was anderes gab, weiß ich leider nicht.
Man findet sonst auch genügend Infos dazu auf den Seiten von Krankenkassen.
Es gab aber doch früher die Möglichkeit das man sich rein über die Definition, in unserem Beispiel Midijob, ein Dokument bei Datev anzeigen lassen konnte. Rein für den Bereich Fachwissen. Gibt es das in dieser Form nicht mehr?
In unserem Fall gibt es einen Altersrentner, der rückblickend im April lediglich die untere Midijob Grenze unterschritten hat (er befand sich da im Minijob Bereich) und in den restlichen Monaten in 2025 allerdings im Midijob Bereich.
Bisher wurde die Midijob Regelung nicht angewandt. Ist daher die richtig Vorgehensweise, den Arbeitnehmer rückwirkend ab Januar 2025 durchgehend als Midijobbler abzurechnen? Oder müsste der Haken des Midijobs im April entnommen werden?
Hallo,
ausschlaggebend für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist doch die vorausschauende Betrachtung. Die wurde anscheinend nicht beachtet? Siehe z.B.;
Das dürfte bei einer SV-Prüfung nach hinten los gehen. Und nein, für den einen Monat Unterschreitung der Midijob-Grenze wird er m.E. kein Minijobler.
Gruß, vw
@OlafB schrieb:Es gab aber doch früher die Möglichkeit das man sich rein über die Definition, in unserem Beispiel Midijob, ein Dokument bei Datev anzeigen lassen konnte. Rein für den Bereich Fachwissen. Gibt es das in dieser Form nicht mehr?
Wenn Sie in Lexinform angemeldet sind und das Stichwort "Midijob" eingeben, sollten Sie das folgende Dokument finden:
Meinten Sie dieses?
wenn Sie in den Suchergebnissen ganz nach unten scrollen, finden Sie den Link
darunter sollten Sie auch die Infos finden, die Sie meinen.
Hätten Sie einen Tipp für mich wie man die Suchergebnisse nochmal mit einem Suchfilter differenziert, um nur die Themengebiete zu erhalten? Und keine Kommentare oder Verlagsbeiträge oder ähnliches?