Hallo,
wir haben im Januar 2023 zu DATEV Lohn und Gehalt gewechselt. Dabei haben wir wohl versehentlich bei einer Krankenkasse einen U1 Erstattungssatz von 80%, statt wie im alten Programm 60%, angegeben.
Nun war die Mitarbeiterin dieser Krankenkasse krank und die Krankenkasse möchte nur 60% erstatten, da die Krankenkasse laut eigenen Angaben nie einen Bescheid von uns über die Änderung des U1 Erstattungssatzes erhalten hat.
Jetzt also unsere Frage: gibt es irgendwo in DATEV den Bescheid vom 01/2023 über den von uns beantragten Erstattungssatz und wenn ja, wo würden wir diesen finden?
Nur, wenn wir nachweisen können, dass wir 80% beantragt haben, werden uns auch 80% erstattet. Obwohl wir seit Januar 2023 Beiträge für 80% Erstattungssatz zahlen...
Viele Dank im Voraus für die Hilfe
Hallo,
Ich fürchte, da hast Du keine Chance. Im Januar 2023 gab es die Übertragung per Arbeitgeberkonto nicht. Ich habe damals immer per Mail die Anpassung des Umlagesatzes beantragt und um kurze Rückbestätigung gebeten. Zu dem Zeitpunkt damals war es noch so, dass die Änderung des Umlagesatzes per Mail oder mit dem entsprechenden Vordruck der Krankenkassen beantragt wurde.
Jetzt stellt sich nur die Frage, wann die letzte Sozialversicherungsprüfung stattgefunden hat. Dann könnte der Prüfer die Beiträge für 2023 korrigieren. Ansonsten kannst / musst Du ab 01/2024 den geänderten Umlagesatz erfassen und die Beiträge für 2024 und 2025 neu berechnen und verrechnen lassen. Eventuell in diesem Zeitraum erstellte AAG-Anträge würden automatisch mit korrigiert werden.
Zusätzlich musst Du über das SV-Meldeportal den Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge für 2023 stellen und den Erstattungsantrag ebenso.
Klingt jetzt furchtbar viel, geht aber relativ schnell.
Viel Erfolg
Elektronisch konnte man den Erstattungssatz erst ab 07/2023 melden.
Die Meldung hätte also in Papierform erfolgen müssen. Wenn weder ihr noch die Krankenkasse dazu etwas hat, bleibt es bei 60%.
Irgendjemand muss dann natürlich auch noch die zu viel bezahlten Umlagebeiträge ausrechnen, damit die erstattet werden können.
Zum Glück nur für 2023. Ab 01/2024 kannst du es ja hoffentlich in LuG ändern.