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Öffentlicher Dienst u. Mutterschutz

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letzte Antwort am 07.11.2025 14:55:44 von Christopher_Fürther
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sobilz24
Beginner
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Wir rechnen mit LODAS ab, der Mandant gibt alle lohnrelevanten Daten selbst ein, wir erstellen dann die Probeabrechnung und senden ans RZ.

 

Folgender Sachverhalt:

AN ich schwanger und der voraussichtliche Tag der Entbindung ist der 21.11.2025.

Beginn der Mutterschutzfrist ist der 10.10.2025, Ende der 16.01.2025.

Individuelles Beschäftigungsverbot mit Vollausfall vom 01.08.2025 - 09.10.2025.

Bis 31.07. war die AN im Krankengeldbezug. 

 

Die Daten wurden unter Personaldaten I Mutterschutz auch so eingegeben und in die Fehlzeiten übernommen.

 

in Mutterschutz I Register Verdienstangabe haben wir einen Haken bei "Abweichende Verdienstangaben..." gesetzt und dies für September und August eingetragen, im Juli mit Angabe 0, da im Krankengeldbezug.

 

Die Lohnart für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist angelegt - LA859.

 

Nun bringt es mir folgende Fehlermeldung. Was haben wir falsch gemacht?

Uwe_Lutz
Unerreicht
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@sobilz24  schrieb:

 

Nun bringt es mir folgende Fehlermeldung. 


Erst die Spannung aufbauen und dann kommt nichts 😉

 

Also welche Fehlermeldung?

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sobilz24
Beginner
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Screenshots hab ich eigentlich beigefügt. 😞

 

Kleinen Moment. Jetzt dürfte es gehen.

Constanze_GM
Erfahrener
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Nachricht 4 von 6
49 Mal angesehen

Hallo,

Magst Du vielleicht mal das Häkchen für die abweichenden Verdienstangaben rausnehmen und mit einer Probeabrechnung testen, wie das Programm rechnet?

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sobilz24
Beginner
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Funktioniert nicht 😕 

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @sobilz24,

 

wenn in zu bescheinigenden Monaten eine vollständige Unterbrechung vorlag, können der AAG-Antrag und die EEL-Meldung nicht erstellt werden.
Hier ist die Erfassung von abweichenden Verdienstangaben notwendig.
Bei "drei Monate vor Beginn der Frist" tragen Sie statt dem Juli allerdings einen anderen Monat samt Brutto und Netto-Werte ein.
Klären Sie den genauen Zeitraum mit der zuständigen Krankenkasse ab.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.11.2025 14:55:44 von Christopher_Fürther
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