Also wenn ich es richtig verstehe, dann bezahlt der AG 15,75 EUR direkt an das Verkehrsunternehmen und der Mitarbeiter zahlt privat 59,85 EUR aus eigener Tasche: Somit erhalten die Mitarbeiter 15,75 EUR als Jobticket das über den Lohn abzurechnen wäre. Jobticket = AG zahlt und Mitarbeiter hat wieder Nettoabzug, da das Geld nicht an den AN geht. Der AN erhält also nur die Leistung im Wert von 15,75 EUR. Bei Fahrtkostenzuschuss wird das Geld an den AN ausgezahlt, da dieser sich die Leistung komplett selbst kauft.
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