Hallo,
ich wollte wissen, ob man auch rückwirkend Geschenke an Mitarbeiter ST- + SV-Frei vergeben darf.
Hintergrund ist, dass ein Mandant seinen Mitarbeitern Gutscheine zum Geburtstag ausgeben möchte und dieses dann auch rückwirkend für einen Mitarbeiter, der im Dezember Geburtstag hatte, also sogar im Vorjahr.
Geht das?
Ich kann dazu nichts im Netz finden.
Vielen Dank
Susann Fritsch
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nein, rückwirkend ist nicht erlaubt, da man den Bezug dazu nicht mehr erkennen kann.
Kann ja jeder behaupten, dass es ein rückwirkendes Geschenk ist. Aber wer schenkt ein Geburtstagsgeschenk ein halbes Jahr später? Es muss in dem Monat des Geburtstags übergeben werden.
Ein Geschenk oder auch Sachbezug zählt immer in den Monat wo man es bekommen hat. (Zuflussprinzip)