Hallo zusammmen,
wenn ein Arbeitgeber einen Kindergartenzuschuss zahlt, wird die Lohnart 880 genommen. Zahlt er zusätzlich das Essengeld, wird die selbe Lohnart 880 genutzt oder die Lohnart 201?
Vielen Dank im Voraus.
Das Essensgeld zählt auch zum Kita-Zuschuss. Kann also ebenso mit der LA880 erfasst werden.
Wenn der AG aber vorrangig das Essengeld zahlen will und teilweise den KiGa-Beitrag, dann wird dies doch gesamt auf der Lohnsteuerbescheinigung angedruckt und bei der Einkommenssteuer berücksichtigt. Kindergartenbeitrag kann doch zu zwei Drittel in der Einkommenssteuer berücksichtigt werden und Essengeld gar nicht.
Ich würde abraten, das Essensgeld zu übernehmen. Wäre aus meiner Sicht eine Geldzuwendung = Lohn.
Unterkunft und Verpflegung gehören ebenfalls dazu....
@Ute--
Meines Wissens werden die AG-Zuschüsse nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgegeben.
Der Mitarbeiter müsste selbst hinterlegen was er an Kosten erstattet bekommen hat. Es hat direkt nichts mit der EST zu tun wo nur ein Teil absetzbar ist.
Der Kindergartenzuschuss LA 880 wird auf der Lohnsteuerbescheinigung bei "Raum für weitere Angaben:" angedruckt. Hier ist wird der Gesamtbetrag angedruckt.
@Claudia- Unterkunft und Verpflegung gehören ebenfalls dazu....
§ 3 Nr. 33 EStG: zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen;
Also ist es nicht zu empfehlen die Betreuungskosten über die LA 880 und das Essengeld über z. B. LA 201 abzurechnen?
Ich nutze bei allen Mandanten 2 Lohnarten - 880 für KigaZuschuss, 201 für Essenszuschuss.
Das erleichtert mir die Übersicht, was wann wie angepasst wurde. Zudem fragen dann die Prüfer weniger nach.
Bei Wegfall des Kiga-Beitrags will ich auch nicht, dass durch den Zuschuss Essensgeld diese Summe auf die LSt-Bescheinigung kommt.