Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: Ein Mitarbeiter hat in 2022 3 Monate gearbeitet und wurde mit der falschen Krankenkasse angemeldet. (Krankenkasse hatte zuerst Mitgliedschaft bestätigt, aber nun 1 Jahr später mitgeteilt, dass der Arbeitnehmer doch woanders versichert ist) Wenn ich die Krankenkasse jetzt in 2022 ändere, kommen Nachforderungsbeträge für den Arbeitnehmer raus, da die neue Krankenkasse teurer ist. Laut Gesetz dürfen wohl maximal die letzten 3 Monate an SV Beiträgen nachberechnet werden. Bedeuten die 3 Monate ab jetzt? Oder ab der letzten Abrechnung vom Mitarbeiter? Wenn ab jetzt, dann sind wir ja weit drüber. Und wenn der Arbeitgeber dafür haftet und das übernehmen muss, müsste ich doch auch die Lohnabrechnung dahingehend ändern, dass der Arbeitnehmer keinen Minusbetrag (Nachberechnung) bekommt. Oder sehe ich da was falsch? Ich hätte sonst ja auch in der Fibu ewig eine Forderung. Der Betriebsprüfer kommt dann vielleicht irgendwann und nimmt den Betrag als geldwerten Vorteil für die Nachversteuerung. Viele Grüße, Claudia
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