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Ab Eintritt Krankengeld / Beginn Arbeitslosengeld

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letzte Antwort am 09.09.2026 09:48:24 von Claudia-
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Maria26
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Hallo zusammen,

 

wir haben im letzten Jahr eine Gesellschaft gekauft und diese mit einer neuen Betriebsnummer angelegt.

Einige Mitarbeiter waren ab Eintritt bereits im Krankengeld. Dieses haben wir in den Fehlzeiten mit ab Eintritt ohne Entgeltfortzahlung in lodas hinterlegt. Ab dem 27.05.2026 fällt der erste Mitarbeiter aus dem Krankengeld. Daher habe ich Ende Bezug Krankgengeld in den Fehlzeiten hinterlegt.

Die Krankenkasse hat jetzt eine Anmeldung zum 27.05.2026 aus lodas bekommen. Diese ist aber laut ihrer Meinung nicht richtig. 

 

Habe ich das so richtig hinterlegt? Oder muss etwas anderes eingetragen werden?

 

NaJu2008
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Handelt es sich um einen Betriebsübergang nach 613a BGB?

In dem Fall läuft das Arbeitsverhältnis unverändert weiter und auch die Fehlzeiten beim Vorabreitergeber werden 1:1 angerechnet. Es müsste in Lodas das Ersteintrittsdatum hinterlegt werden.

Somit wäre "Krank bei Eintritt" nicht zutreffend.

 

Liegt denn eine Anforderung des Arbeitsamtes für die Arbeitsbescheinigung vor? Wenn ja, dann als Fehlzeit "Ende Krankengeld/Beginn Arbeitslosengeld"

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Claudia-
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Es wäre zu klären, was der Mitarbeiter ab dem 27.05.26 bekommt.

Ich vermute mal arbeitsfähig ist er noch nicht. Und wenn das Krankengeld ausläuft und er weiter krank ist, dann wird er Arbeitslosengeld bekommen. Dies ist dann dementsprechend zu schlüsseln. Mittlerweile ist September, da sollte die Arbeitsagentur euch bereits angeschrieben haben.

 

Alternativ ist er eventuell in Reha und bekommt Unterstützung von der DRV?

Jenachdem ist die Fehlzeit zu schlüsseln.

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NaJu2008
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Es kann ja auch sein, dass es rückwirkend eine Rente gibt...

 

Da gibt es sehr viele Möglichkeiten. Unbedingt beim AN nachfragen!

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Maria26
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Ja es ist ein Betriebsübergang. Das Ersteintrittsdatum haben wir übernommen und Lodas eingetragen.

 

Anforderung liegt vor. Die Fehlzeit Ende Krankengeld ist in Datev hinterlegt. 

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Maria26
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Er bekommt Arbeitslosengeld.

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NaJu2008
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Hast du in den Fehlzeiten Ende Krankengeld/Beginn Arbeitslosengeld geschlüsselt?

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Maria26
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Ja habe ich.

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Claudia-
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Dann sollte damit auch die Anmeldung vom 27.05.26 wieder storniert werden.

 

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Maria26
Einsteiger
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Mir geht es eher darum welche Fehlzeit ich vor dem Ende Krankengeld eintrage.

Ist es krank bei Eintritt oder muss ich etwas anderes eintragen?

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Claudia-
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Ich würde zu krank bei Eintritt tendieren.

 

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NaJu2008
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Krank bei Eintritt passt aber nicht, da es sich ja nur um einen Betriebsübergang handelt. Der neue AG tritt in alle Rechte und Pflichten des vorherigen AG ein inkl. der Fehlzeiten.

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Claudia-
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Notfalls müsste man bei der Krankenkasse anfragen was für eine DEÜV sie in diesem Fall brauchen, aber da es auch eine neue Betriebsnummer ist, wäre es aus meiner Sicht krank bei Eintritt.

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letzte Antwort am 09.09.2026 09:48:24 von Claudia-
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