Guten Morgen,
ich habe folgendes Problem:
Den Lohn Juli habe ich bei einem Mandanten schon erstellt und abgeschickt.
Nun hat er aber ein neues Fahrzeug im Juli gekauft für rund 68.000€.
Müsste ich dann die Privatfahrten im Juli korrigieren oder reicht es, wenn ich dies ab August Lohn mache?
Wie gehe ich generell vor? Mit der Berechnung usw.? Vielen Dank.
Wenn der Mitarbeiter den Firmenwagen bereits im Juli gefahren ist muss das selbstverständlich auch ab Juli berücksichtigt werden
Hallo Steuern_1-
Wenn der Mitarbeiter im Juli bereits ein Kfz versteuert hat, kommt es darauf an, welches Fahrzeug er überwiegend genutzt hat.
Das überwiegend genutzte muss dann versteuert werden.
Wenn also das alte Kfz überwiegend genutzt wurde, wird die Versteuerung erst im August geändert.
Viele Grüße
Sailor
Hallo,
vielen Dank.
Ich habe den neuen Fahrzeug im Lohn Juli als Firmenwagen eingepflegt, da das hauptsächlich genutzt wurde.
Da ich den Lohn schon abgerechnet hatte, kommt im August eine Nachberechnung für Juli oder der Mandant möchte eine Wiederabrechnung haben.
Mal schauen wie er sich äußert.
Mit freundlichen Grüßen