Hallo Nico, wenn der Monat 12/2020 mit der Erstabrechnung komplett des Monats 01/2021 nachberechnet werden soll, ist das Vorgehen richtig. - Bearbeitungsmonat 01/2021 wählen und unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Nachberechnung Standard die entsprechenden Werte für den Nachberechnungsmonat 12/2020 in der Tabelle erfassen. Um eine neue Lohnsteuer-Bescheinigung für das Jahr 2020 zu erhalten, muss, wie Sie schon richtig angemerkt haben, das Entstehungsprinzip hinterlegt werden unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg., Registerkarte Einmalbezüge/Sonstige Angaben im Feld Steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr für einzelne Mitarbeiter oder unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten, Registerkarte Lohnsteuer-Anmeldung im Feld Steuerliche Behandlung NB Vorjahr für alle Mitarbeiter. Der Bearbeitungsmonat spielt dabei keine Rolle. Probleme bei bisher abgerechneten Lohnarten sind uns in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Natürlich wirkt es sich auf das Kurzarbeitergeld im Monat 12/2020 aus, wenn das Brutto-Entgelt und somit eventuelle das Soll- bzw. das Ist-Entgelt erhöht wird.
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