Hallo,
bei der Abrechnung von Quarantäne in LODAS habe ich das Problem, dass nach Berechnung und Eingabe der Netto-Differenz ein freiwillig versicherter Arbeitnehmer für 4 Tage Quarantäne im Dezember eine Nachzahlung von ca. 100 Euro erhält.
Die Eingaben habe ich anhand den Vorgaben unter Punkt 4.4 im Dokument
https://apps.datev.de/help-center/documents/1008768
getätigt.
Mir scheint die Differenz ergibt sich zum größten Teil daraus, dass bei der Probeabrechnung mit erfasster Quarantäne jedoch ohne die Entschädigungszahlung das RV- und AV-Brutto nicht gekürzt wird. Nach Eingabe der Differenzbeträge mit den Lohnarten 480 und 481 wird hier das RV- und AV-Brutto jedoch auch gekürzt und es werden dem MA ca 95 € erstattet.
Ist das so vorgesehen und korrekt? Falls nicht, würde es Sinn machen den Nettobetrag (LA481) entsprechend zu kürzen?
Zusätzlich stellt sich noch die Frage ob die Lohnsteuer ins Vorjahr korrigiert werden sollte oder ob die Entschädigung für Dezember 2020 auch Ende 2021 ausgewiesen werden kann (wobei sich dadurch die Berechnung des Ausfallnettos noch schwieriger gestalten würde).
Vielen Dank für Ihre Hilfe vorab.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Community,
nach dem Erfassen des Brutto-Verdienstausfalls mit der StLA 480 - Fiktivl. IfSG.SV nur AG muss, um den richtigen Netto-Verdienstausfall zu ermitteln, eine erneute Probeabrechnung durchgeführt werden (Schritt 6 und 7 unter Punkt 4.4 im Dokument 1008768 Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) abrechnen) .
Sollte dies nicht funktionieren, müssen wir uns den Sachverhalt ansehen und prüfen, woran es liegt. Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Weg an uns.