Hallo Liebe Community,
ich habe gestern eine Wiederabrechnung für 12/2020 erstellt. Eine AN war vor KUG krank es wurde auch ein AAG Antrag erstellt. Nun müssen mit einer weiteren Wiederabrechnung die KUG Stunden korrigiert werden. Bei der Probeabrechnung wird diesmal kein AAG Antrag erstellt, obwohl im Kalendarium die KUG Stunden erfasst wurden. Vielleicht ist das ja auch korrekt so.
Grüße
M.Gottschalk
Hat sich evtl. nix geändert beim AAG, und der erste ist noch gültig?
Korrekt, es hat sich nichts geändert. Nur die KUG Stunden wurden mit der Wiederabrechnung korrigiert.
Kommt dann kein neuer Antrag raus, weil der aus der ersten Abrechnung weiterhin Gültigkeit hat?
Danke
M.Gottschalk
Kenne leider Lodas nicht. Würde aber ja sagen.
Hallo M.Gottschalk,
ein neuer AAG-Antrag würde nur dann bei einer Wiederabrechnung erstellt werden, wenn sich die Werte für diesen ändern.