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Entschädigungszahlung wegen Kinderbetreuung 2021 nicht mehr abrechenbar?

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letzte Antwort am 29.01.2021 16:13:36 von Sabrina_Simmerlein
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GH
Einsteiger
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Hallo ,

 

ich wollte gerade eine Entschädigungszahlung wegen Kinderbetreuung im Januar abrechnen, da sagt das Programm, dass diese Fehlzeit 2021 nicht mehr abgerechnet werden darf?

 

Wie mach ich das dann, wenn die ANin keinen Anspruch auf Kind krank hat, weil diese über den Vater bei einer privaten KK versichert sind, die Mutter aber wegen der Betreuung der Arbeit fernbleiben muss.

CB2
Beginner
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Ich habe dasselbe Problem. Kann jemand sagen, wie das ab Januar funktioniert?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Einfach gar nicht um die Fehlermeldung kümmern...

 

Hilfe-Center

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röbbenack
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Hallo,

 

ich habe auch das Problem, das ich die Fehlzeit bei Entschädigung nach IfSg wegen Beaufsichtigung Kind und die dazugehörige Lohnart 483 trotz ignorieren der Fehlermeldung nicht abrechnen kann. Bitte um Mitteilung eines Lösungsvorschlages. Danke.

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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1095 Mal angesehen

@röbbenack  schrieb:

Hallo,

 

ich habe auch das Problem, das ich die Fehlzeit bei Entschädigung nach IfSg wegen Beaufsichtigung Kind und die dazugehörige Lohnart 483 trotz ignorieren der Fehlermeldung nicht abrechnen kann. Bitte um Mitteilung eines Lösungsvorschlages. Danke.

 


Dann müsste es eine (andere) Fehlermeldung auf dem Fehlerprotokoll bei der Probeabrechnung geben. Was steht denn da?

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röbbenack
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Hallo Uwe_Lutz,

 

es kommt "nur" der Hinweis:

 

"Sie haben die Stammlohnart 483 erfasst. Beachten Sie, dass die Entschädigung in Höhe von 67% des dem erwerbstätigen Sorgeberechtigtem entstandenen Verdienstausfalls für längstens 10 Wochen gewährt wird. Für einen vollen Monat wird höchstens ein Betrag von 2016 EUR gewährt. Weitere Infos finden Sie im Infodokument Nr. 1008768"

 

In der Probeabrechnung erscheint nur die Lohnart 482 und nicht die 483.

 

Habe ich einen Denkfehler? Es müsste doch genauso erscheinen wie bei der Abrechnung Quarantäne mit den Lohnarten 480 und 481 - oder?

 

Vielen Dank, schon einmal vorab 🙂

 

LG Anja

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CB2
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Hallo Herr Lutz,

 

ich habe die Probeabrechnung abgerechnet und es funktioniert überhaupt nicht.

Der Fehlgrund Entschädigung wegen Kinderbetreuung wird gar nicht auf der Abrechnung angezeigt. Es zieht keinen Euro vom Gehalt ab und die Lohnart 483 erscheint auch nicht. Ich bitte um einen Lösungsvorschlag.

Nur mit ignorieren der Fehlermeldung funktioniert es halt leider nicht.

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michael1974
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Kann ich bestätigen. Simulierte Abrechnung wird nichts berücksichtigt. Laut Anleitung brauche ich aber die Zahlen aus den simulierten Abrechnungen.

Ich habe jetzt mit den Fehlzeiten abgerechnet, um dann später evtl. mit einer Wiederholungsabrechnung die richtigen Werte einzutragen. Bringt aber nix. Es wird ein Wert gekürzt der nicht mal annähernd an die Werte kommt die ich haben müsste. Auch werden keine Auswertungen (447) ausgegeben oder Fehlzeiten angegeben.

 

Übrigens: Wie wäre es die Auswertungen 447 neu zu erstellen? Laut Dokumentation wird die neue Auswertung 447 bei Rückrechnungen nach Monaten aufgeteilt. Genau das bräuchte ich jetzt für Abrechnungen aus dem August. Kommt aber nur die alte. Wie soll ich damit Erstattungsanträge stellen können?

 

 

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Vanessa0209
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Ich habe auch das Problem. Er nimmt die Lohnart 483 an aber die 482 erscheint nicht. Lösungen von der Datev wären hilfreich 🙂

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CB2
Beginner
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Nachricht 10 von 14
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Hallo zusammen,

 

ich habe gestern mit der AOK telefoniert. Die sagten, dass man über Kind krank abrechnen soll. Der Arbeitnehmer muss einen Antrag bei der Krankenkasse stellen und auch die Bescheinigung vorlegen, dass die Kita oder Schule geschlossen ist, dann bekommt er das Geld von der Krankenkasse. So mache ich das jetzt auch.

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michael1974
Beginner
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Nachricht 11 von 14
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Kann man machen, wenn der AN die Kranktage nicht später im Jahr braucht.

 

Ich finde man sollte die Möglichkeiten ausschöpfen die einem geboten werden. Nach dem 31.03 hat der AN keine andere Chance als auf diese Kinderkranktage zurückzugreifen. Die Möglichkeit nach Ifsg entfällt dann. Wie die Situation nach dem 31.03 wirklich ist weiß noch keiner. Reichen dann 10 Tage zusätzlich Kinderkrank für das ganze Jahr?

 

Ich rechne erstmal nach Ifsg ab, Datev soll mal in die Pötte kommen um das Problem zu lösen.

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 14
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Hallo zusammen,


bei Abrechnung der Fehlzeit "Entschädigung wegen Kinderbetreuung" kann es derzeit zu Problemen kommen. Unsere Entwicklung ist bereits informiert. Wir wissen, dass das gerade jetzt in der Abrechnungszeit äußerst unglücklich ist, deshalb hat die Fehlerbehebung höchste Priorität. Ich melde mich an dieser Stelle, sobald es neue Informationen gibt.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
Jungk
Beginner
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Hallo, Frau Heinlein, 

 

gibt es schon Neuigkeiten bzgl. dieses Problems? Ich habe inzwischen mehrere Mandanten, bei denen ich die Entschädigung nicht abrechnen kann. Was schlägt DATEV als Lösung vor? LG

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 14 von 14
521 Mal angesehen

Hallo Community,


im Dokument 1019431 Fehler beim Erfassen und Abrechnen der Fehlzeit "Entschädigungszahlung wegen Beaufsichtigung Kind" oder der Lohnart 483 Verdienstausfall Betreuung Kind ab Januar 2021 haben wir für Sie erste Abhilfen bereitgestellt. 

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 29.01.2021 16:13:36 von Sabrina_Simmerlein
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