Guten Morgen, ich hatte auch erst gedacht, dass die Dezember-Soforthilfe auf die 2709 gebucht werden müsste, jedoch steht bei allen Abrechnungen, die ich bis jetzt bekommen habe, dass die Soforthilfe 7% USt beinhaltet. Wir haben uns darauf geeinigt, dass die Soforthilfe bei 4/3- Rechnern im Jahr 2023 auf das Aufwandskonto als Gutschrift gebucht wird. Bei Bilanzieren im Jahr 2022 über die 1500/4230 & 1500/1548. Jedoch ist der unterschiedliche Steuersatz problematisch, da im BMF Schreiben steht, dass der Steuersatz für den ganzen Abrechnungszeitraum anzuwenden ist, welcher zum Zeitpunkt der Ablesung galt. Wurde also nicht explizit zum 30.09.2022 abgelesen und eine Abrechnung hierzu erstellt müsste eigentlich für den gesamten Zeitraum 2022 die USt von 7% gelten. BMF Schreiben: GZ III C 2 - S 7030/22/10016 :005 DOK 2022/1014041 Punkt 1.2 Randziffer 4 Gas- und Wärmelieferungen sind erst mit Ablauf des jeweiligen Ablesezeitraums als ausgeführt zu behandeln. Die während des Ablesezeitraums geleisteten Abschlagszahlungen führen mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums ihrer Vereinnahmung zum Entstehen der Steuer (Abschnitt 13.1 Abs. 2 Sätze 4 und 5 Umsatzsteuer-Anwendungserlass – UStAE –). Die unter den Rzn. 2 und 3 genannten Grundsätze haben zur Folge, dass der Gas- oder Wärmeverbrauch eines Kunden auch dann in vollem Umfang dem Steuersatz unterliegt, der am Ende des Ablesezeitraums gilt, wenn zu Beginn dieses Zeitraums noch ein anderer Steuersatz gegolten hat. Wir hatten jetzt auch schon eine Abrechnung, welche den gesamten Zeitraum mit 7% USt abgerechnet hat. Ich hoffe ich konnte weiterhelfen. Lieben Gruß
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