Wir haben ein Problem bei der Lohnabrechnung im November 2020. Der AN hat KUG im Teilausfall und war in angeordneter Quarantäne. Wir haben alles so abgerechnet wie es in der Dok. Nr. 1008768 unter Punkt. 6.3.2 beschrieben ist. Aber auf dem KUG-Antrag und der Auswertung 102 fehlt der Betrag und die Stunden zur Quarantäne. Wenn KUG und Quarantäne zusammen fallen, bezahlt doch das Arbeitsamt an den AG und das Arbeitsamt holt sich das Geld von der entsprechenden Stelle, oder habe ich das falsch verstanden?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank schon einmal vorab 🙂
Hallo,
auf dem Antrag werden nur die KuG-Stunden ausgewiesen. Wenn diese innerhalb der Quarantäne angefallen sind, kann die Bundesagentur diese gegenüber der Landesbehörde geltend machen.
Die Stunden, die ohne KuG abgerechnet werden, werden nicht auf dem KuG-Antrag ausgewiesen. Diese werden nach dem IfSG erstattet.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Sehr geehrter Herr Stein,
oh mein Gott... Da stand ich aber auf dem Schlauch. 😅
Vielen Dank für die Antwort.
Lieben Gruß
Anja Röbbenack