Hallo, das kann nicht sein. Es gibt ja eine Pfändungstabelle, aus der man genau ersehen kann, wieviel dem Arbeitnehmer übrig bleiben muss, das sind lt. Pfändungstabelle ab Juli 2021 auf jeden Fall 1.179,99 €, es sei denn, es ist auch eine Unterhaltspfändung dabei, die unter die Pfändungsfreigrenze greifen darf. Aber auch dann bleiben meiner Meinung nach mindestens ca. 800 € pfändungsfrei. Sie sollten Ihre Lohnarten einmal nach Pfändbarkeit überprüfen. Die unpfändbaren und bedingt pfändbaren Bezüge können Sie gut im Dokument 5300369 nachlesen. Viele Grüße Sailor
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