Hallo, ich habe gerade das Problem, dass ich aufgrund fehlender Bescheinigung bei unserem GF keine AG-Zuschüsse zur PKV abrechnen konnte, obwohl er bereits im November 2025 bei uns angefangen hat. Heute legte er mir ein Schreiben der PKV vor, aus dem die Beiträge für 2026 vermerkt sind, die zum Abruf bereit stehen. Für 2025 fehlt mir die Bescheinigung nach wie vor. Der GF will die Daten 2025 bei der PKV anfragen. Meine Frage ist: Kann ich die Zuschüsse für 2025 ab November überhaupt noch rückwirkend abrechnen, falls ich denn eine Bescheinigung erhalten sollte? Die Kategorie DATEV Personal wurde entfernt.
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