Hallo Zusammen,
ab 01.04.2021 beschäftigen wir einen AN, der eine Hauptbeschäftigung in einem anderen Unternehmen ausübt. Die Lohnabrechnung wird nur für die Nebenbeschäftigung bei uns ausgeführt.
Anbei die Eckdaten: Verdienst Hauptverhältnis 9270 €
Verdienst Nebenschäftigung einmalig 5.326,20 €
Beitragsguppenschlüssel 9111
Der AN wurde bei uns mit Steuerklasse 6 angelegt und für April 2021 und Mai 2021 abgerechnet. Die Berechnung für April 2021 kann ich nachvollziehen.
Warum werden aber im Mai die KV und PV-Beträge errechnet? Der AN ist weiterhin beschäftigt, erhielt aber die Vergütung im Voraus für das ganze Jahr in einem Betrag im April 2021.
Kann mir jemand helfen?
Anbei die Berechnungen....
Hallo Isabel,
ich kann mir nicht vorstellen, dass man sein Jahresgehalt einfach in einem Monat beziehen kann und dann einfach nur arbeitet, ....ohne Geld. Wenn das ein normaler Angestellter machen würde, würde er in einem Monat über die BBG kommen und der Rest ist sv-frei? Ich glaube, so wie Sie es gemacht haben ist es nicht richtig. Er müsste sein Gehalt jeden Monat anteilig versteuern und verbeitragen.
Rechtlich habe ich leider im Internet nichts gefunden.
Viele Grüße
Sailor
Hallo Isabel,
auf deine eigentliche Frage würde ich sagen, dass alles weiterläuft, weil es keine Fehlzeit gibt. Gibt es denn ein Fehlerprotokoll?
Es ging in dem fall darum, ob er monatlich 450 € erhält oder einmal als eine Summe. Ob es so 100% korekt ist, weiß ich auch nicht, um ehrlich zu sein. Wen könnte ich denn da mal befragen? Die Krankenkasse selbst?
ja, es gibt keine Fehlzeit, ja aber auch keinen "Verdienst", nur aus der Hauptbeschäftigung. Gemäß meines Verständnisses, dürften für unsere Beschäftigung ohne Entgelt, keine Sv-Beiträge anfallen....
Aber nach meinem Verständnis ist es ja keine Beschäftigung ohne Entgelt, weil das Entgelt für die gesamte Zeit ja gezahlt ist, es wurde nur noch nicht eingearbeitet.
Die Zahlung erfolgt im April für die Monate April bis Dezember.
Die Berechnung der SV-Beiträge für April habe ich nachvollzogen und ist von der Höhe her korrekt. Wenn ich jetzt jeden Monat auf 0 € Entgelt noch 916 € Beiträge bezahlen müsste, wäre das eine sehr teure Angelegenheit....
Ja, das ist ja genau das Problem: du kannst doch auch nicht dein Jahresgehalt im April bekommen, einen Monat SV-Beiträge zahlen und dann das ganze Jahr von dem Geld leben.
Es muss anteilig gezahlt, versteuert und verbeitragt werden. Ansonsten ist es nur eine Beschäftigung für den Monat April, die dann zum 30.04. beendet ist.
Anders wirst du da wohl nicht rauskommen.
Ich frag mal bei der Krankenkasse nach...mal sehen, wie die den Sachverhalt sehen!