Guten Tag Zusammen,
folgende Frage/Sachverhalt:
Ich habe für einen Mandanten die Gehaltsabrechnungen für den Monat September 2025 durchgeführt.
Hierbei wurden für zwei Arbeitnehmer, welche bereits im Juli ausgeschieden sind, Abrechnungen erstellt.
Hier wurde allerdings nichts "nachgebucht". Es hat sich zu den ursprünglichen Juli Abrechnungen nichts verändert.
Fraglich ist für mich auch, warum dies nur bei zwei der ausgeschiedenen Mitarbeitern passiert ist, und nicht bei zwei weiteren Mitarbeitern, die ebenfalls ausgeschieden sind.
Hat zu diesem Thema jemand eine Meinung, oder schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke!
Viele Grüße
MB
Bei mir sind das meist Arbeitnehmer, für die eine Arbeitsbescheinigung erstellt wurde oder eine EEL-Meldung nach Austritt oder vielleicht noch eine Rückmeldung zu Krankmeldungen kam oder ähnl.
Ich habe bei allen eine Arbeitsbescheinigung erstellt.
Es liegt also nicht daran
Und alle 4 Arbeitsbescheinigungen wurden zwischen der August und der September-Abrechnung erstellt, oder zwei bereits zwischen der Juli und August-Abrechnung?
@MB2020 schrieb:Ich habe bei allen eine Arbeitsbescheinigung erstellt.
Es liegt also nicht daran
Unter Umständen doch.
Wenn zum Zeitpunkt der letzten Abrechnung bereits alle Daten für die Arbeitsbescheinigung erfasst waren, erfolgt bei Abruf der Arbeitsbescheinigung keine Ausgabe einer neuen Abrechnung.
Wenn im Rahmen des Abrufs (nach der letzten Abrechnung) noch Stammdaten für die Arbeitsbescheinigung nachträglich erfasst wurden, erfolgt mit der nächsten Abrechnung die Ausgabe einer leeren Abrechnung, da dann die Stammdaten noch "nachverarbeitet" werden.