Hallo nochmal, ich glaube, ich hatte es falsch verstanden. Wenn er das Fahrzeug immer nur aus dem "Pool" genommen hat für Dienstfahrten hat das nichts mit privater Nutzung zu tun. Sie haben es doch überhaupt nicht beim Arbeitnehmer berücksichtigt oder? Dann würde ich sagen, das einer Fahrtenbuchführung nichts im Weg steht, weil dann ja gar nicht privat versteuert wurde. Ich würde das Fahrzeug dann ab März mit Fahrtenbuch führen, was allerdings ganz viele Einhaltungsvorschriften mit sich zieht. Viele Grüße Sailor
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