Hallo,
folgender Sachverhalt:
Der AG hat einen Minijobbler, jetzt hat er einen Auftrag bekommen aber für diesen müsste der Minijobbler für 3 Tage auswärts mit Übernachtung arbeiten.
Wäre das zulässig in Sachen Lohn und wenn ja, wie wird das mit den Stunden abgerechnet?
LG
Roßbach
Hallo Maro2020,
wenn der Minijobber in dem Monat mit seinem Gehalt nicht über 450 € kommt ist das in Ordnung. die Übernachtungen und Spesen gehören ja nicht zum Gehalt.
Ein unvorhersehbares Ereignis ist das meiner Meinung nach nicht, sonst könnte ja jeder, der zufällig einen Auftrag mehr bekommt , seine Minijobber überschreiten lassen. Das geht fast nur wegen Krankheit. Deshalb darf er auch in diesem Fall nicht über 450,-- € kommen.
Viele Grüße
Sailor
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
@Sailor schrieb:Hallo Maro2020,
wenn der Minijobber in dem Monat mit seinem Gehalt nicht über 450 € kommt ist das in Ordnung. die Übernachtungen und Spesen gehören ja nicht zum Gehalt.
Korrektur: Das Jahresgehalt zählt, nicht der einzelne Monat. Da darf er schon über die 450 Euro-Grenze kommen.
Ansonsten aber: Ja, warum soll das beim Minijobler nicht gehen? Er ist normaler Arbeitnehmer der natürlich genauso unter das Arbeitszeitgesetz fällt. Und wie Sailor schon sagte: Reisekostenerstattungen sind kein Arbeitslohn!