Grundsätzlich versuche ich nicht vom Schlechten im Menschen auszugehen. Wir hatten mal einen Fall, in dem ein Mitarbeiter zwei SV-Nummern hatte. Beide waren aktiv und gültig. Es muss also nicht unbedingt am AN liegen, dass eine falsche SV-Nummer übermittelt wird, wenn der RV irgendwann mal auffällt, dass da irgendetwas schief läuft. Nicht jeder setzt sich tagtäglich mit seiner SV-Nummer auseinander. Da wird dann halt mal ein neuer SV-Ausweis zusgeschickt (die DIN A4-Blätter werden sowieso fast immer ignoriert - sieht ja auch nicht aus, wie ein Ausweis) und der MA legt ihn einfach ab - ohne zu prüfen, ob es sich um ein- und dieselbe SV-Nummer handelt. Die meistgehörte Antwort auf die Aussage: "Das hätte dir doch schon eher auffallen müssen, wir haben doch sogar einen Hinweistext auf die Abrechnung geschrieben" ist die folgende: "Ich gucke immer nur unten rechts. Den Rest versteh ich sowieso nicht." Was für uns Lohnabrechner selbstverständlich ist, ist es eben nicht für alle Mitarbeiter. Was den DRV-Prüfer allerding geritten hat, die Befreiung erst ab Übermittlung der richtigen SV-Nummer akzeptieren zu wollen, entzieht sich vollständig meinem Verständnis. Den Befreiungsantrag stellt ja die Person und nicht die SV-Nummer. 😉
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