Guten Morgen , genaues hierzu gibt es noch nicht, aber laut der Steuerberaterkammer Sachen-Anhalt sollen die FAQ dazu demnächst überarbeitet werden (Stand 24.09.2021). Sinn und Zweck der Abgabefrist 31.10. war ja, dass die Hilfen bis zum 31.12.2021 noch verbescheidet werden, was dann Unionsrechtlich korrekt wäre. Da es aber jetzt zur ÜBH3++ kommt, also die Verlängerung des Förderzeitraums bis Dezember, wird die unionsrechtliche Frist nicht mehr eingehalten. Insofern wird es vermutlich eine Verlängerung geben. Um sicher zu gehen, lieber keine Pause einlegen und weiter beantragen... Eventuell weis @Hilmar_Speck etwas genauer bescheid. Grüße AKW
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