Guten Morgen, ich sehe das ganze mit der Rückmeldung etwas heikler. Bin zwar auch nicht mehr so drin, da ich alle Mandanten bis zur eigentlichen Frist 19.12. fertig hatte damit ich wenigstens ein Programm über den Jahreswechsel vergessen kann, aber ich meine in den FAQ gefunden zu haben, dass eine fehlende Rückmeldung zu einer vollständigen Rückzahlung führt. Da in einer Fortbildung genannt wurde, dass eine Anzeigepflicht aufgrund des Geldwäschegesetzes besteh, wenn ein Berufsträger Kenntnis davon hat, wenn ein Mandant Subventionsbetrug begeht durch nicht Rückmeldung, habe ich mir von allen Mandanten die die Rückmeldung "selbst" erstellen wollen, dies schriftlich bestätigen lassen. Was im Schluss dann tatsächlich von den FAQ umgesetzt wird, wird sich zeigen. Interessant war hierbei, dass bei einigen kleinen 3/4-Rechnern, die Soforthilfe nicht in der Buchhaltung und in den Abschlüssen aufgetaucht ist. Hier wurde einige korrigierte Steuererklärungen und Einsprüche erstellt. Ich denke das Thema bleibt spannend. Grüße AKW
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