Moin,
wir nutzen Steuerkonto online in der Kanzlei. Wir müssen jedes mal bescheid geben, sofern wir bei einem Mandanten freigeschaltet werden wollen. Ich kannte es auch der Vergangenheit, dass dies unproblematisch war??? Jemand einen Vorschlag dies besser zu nutzen!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Was meinen Sie genau?
Guten Morgen,
wem muss Bescheid gegeben werden?
Das jeder MA den Abruf tätigen kann und nicht nur nach Zuruf. Derzeit muss jeder MA manuell für den Mandanten freigeschaltet werden... Aufwendig
In der Vollmacht gibt es den Punkt, dass Untervollmachten erteilt werden können.
Damit kann der Kanzleiinhaber jeder SmartCard seiner MA die Berechtigung zum Abruf geben.
Die Berechtigung kann in der VdB eingetragen werden und die SCs damit freigeschaltet werden.
Ich denke das dürfte die Lösung Ihres Problems sein, wenn ich es richtig verstanden habe.
Standardmässig kann es nur die (Berater-)Karte, auf die Vollmcht registrier ist. Mit dieser Karte kann man das Recht dann deligieren. Es ist die Frage der kanzleiinternen Organisation, ob diese für alle Karten oder selektiv erfolgt.
Hallo @KoTax2907,
dir wurde ja schon gut weitergeholfen 😉
Schau doch gerne einmal in den folgenden Thread https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/Steuerkonto-online-Untervollmachten-erteilen/m-p/106666#M3832 der hilft dir bezüglich der Erteilung der Untervollmachten sicher weiter !
Wie @mkinzler richtig schreibt, müssen die Untervollmachten mittels des Beraterausweises über die VDB erteilt werden.
Abschließend sollte dann auch nicht vergessen werden, die SmartCard des Mitarbeiters noch via DATEV zu identifizieren, damit alles reibungslos läuft 👍
Identifizierung einer DATEV SmartCard / DATEV mIDentity / Kammermitgliedsausweis