Hallo Community, langsam wird´s ernst! Nur noch ein paar Tage und dann müssen wir "beA-empfangsbereit" sein. Wer bisher noch nicht damit "rumgespielt" hat, sollte sich schleunigst damit befassen. Es ist zwar kein "Hexenwerk" aber auch nicht völlig trivial. Starthilfe mit weiteren Verweisen auf Hilfedokumente gibt´s hier: Dok.-Nr.: 1000335 Im WTS-Umfeld funktioniert der Web-Client von beA zwischenzeitlich - aber mit erheblichen Einschränkungen und ohne offizielle Freigabe der BRAK/ATOS. Erforderlich sind: NEUESTER beA Security-Client auf Terminalserver sowie in der jeweiligen Usersession und auf dem jeweiligen Client zu installieren; NEUESTER Treiber des Kartenlesers auf Terminalserver und auf Client zu installieren; die Weiterleitung der Smartcard in der RDP-Verbindung aktivieren im DATEVnet-Umfeld (Dok.-Nr.: 1017622) sowie überall dort, wo die Internetverbindung über einen Proxy-Server läuft, die Proxyeinstellungen angepasst werden; die beA-Karte; ein wenig Zeit und Geduld. Anlage einer Kanzlei / Benutzer im beA Auf den beA-Seiten gibt´s - allerdings ziemlich versteckt - hier ein pdf-Dokument mit einer (leider nicht wirklich guten) Beschreibung des Systems. Die Beschreibung ist leider nicht nach dem nötigen Workflow sondern ausschließlich nach der Menustruktur der Software gegliedert. Ich bin bei der Einrichtung unserer Kanzlei wie folgt vorgegangen: Karten für Anwälte und Mitarbeiter bestellt (BNotK) Berufszertifikate der Anwälte "nachgeladen" Postfach der Anwälte "registriert" (Seite 50 ff der beA-Hilfe pdf) Alle Anwälte der Kanzlei, die sich ein Sekretariat teilen habe ich je gegenseitig als Mitarbeiter angelegt (Seite 184 ff der beA-Hilfe pdf) und zugeordnet (Seite 178 ff der beA-Hilfe pdf), also RA Müller Mitarbeiter von RAin Weiß und umgekehrt (das ist notwendig, damit die Sekretariatmitarbeiter für beide Anwälte mit EINER Mitarbeiterkarte beA-Nachrichten bearbeiten können. Dann die Mitarbeiter (Mitarbeiter-Karten) angelegt (Seite 184 ff der beA-Hilfe pdf) und dem jeweiligen Anwalt als Mitarbeiter zugeordnet (Seite 178 ff der beA-Hilfe pdf) und die Sicherheitstoken freigeschaltet (Seite 197 ff der beA-Hilfe pdf) Alle Mitarbeiter (Mitarbeiter-Karten) als "Benutzer ohne eigenes Postfach" registriert (Seite 55 ff der beA-Hilfe pdf) Dann den jeweilig zugeordneten Mitarbeitern eines Anwalts die nötigen Rechte verliehen (Seite 191 ff der beA-Hilfe pdf). Die Beschreibung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie soll eine Unterstützung sein. Beim Versenden von beA-Nachrichten an Gerichte IMMER zuerst prüfen, ob dieses Gericht an beA teilnimmt. Selbst wenn das nicht der Fall ist, werden die (alle) Gerichte trotzdem im beA-Gesamtadressverzeichnis mit einer Safe-ID geführt, Es sieht daher so aus, als könne man jedes Gericht mit beA erreichen, was aber definitiv rechtswirksam nur bei den Gerichten, die offiziell mitmachen (Link hier, verbindlich ist aber nur die Rechtsverordnung) der Fall ist. an andere Rechtsanwälte IMMER GANZ GENAU die Safe-ID, an die gesendet wird prüfen!! Im beA-Verzeichnis sind auch die (meist nicht mehr erreichbaren) EGVP-Postfach-IDs aufgeführt. Die von der BRAK für Anwälte eingerichteten beA-Safe-ID´s beginnen immer mit DE.BRAK.... (vgl.BRAK-Newsletter) Habe noch ein wenig getestet und dabei festgestellt, dass der "uralt" Chipkartenleser von SCM (Typ SPR532, Chipdrive pinpad pro) der früher von einigen RA-Kammern mit der damals herausgegebenen Berufsträger-Signaturkarte (S-Trust) angeboten wurde, zwischenzeitlich auch mit beA läuft, obwohl er nicht (offiziell) freigegeben wurde. Kollegen die noch über so ein Alt-Gerät und schon eine beA-Karte ohne neuen Leser verfügen, können also zumindest damit testen. Mein SPR532 hat die neueste Firmware 5.10 und wurde unter Windows 10 pro (Fall Creators Update) ohne weiteres erkannt und online (ohne extra Treiber-CD) installiert. Anschalttest an beA am Stand-Alone-PC war erfolgreich. Viel Spaß beim Testen.
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