Hallo Community, auch wenn´s nichts wirklich Neues ist, will ich doch den heute auf meinen Antrag auf Freischaltung MEINES beA-Postfachs eingegangen "Bescheid" hier zitieren. Vorangegangen war mein Antrag auf Freischaltung unter Friststezung auf den 15.11.2016 zur Vorbereitung der von mir angestrebten Klage mit dem entsprechenden Ziel. " ...., vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.10.2016, in der Sie die BRAK zur Bereitstellung eines beA-Postfachs bis zum 15.11.2016 auffordern. Nachdem der ursprünglich für den 01.01.2016 vorgesehene Start des beA verschoben werden musste (Presseerklärung Nr. 20 v. 26.11.2015), ist der 29.09.2016 als neuer Starttermin festgelegt worden (Presseerklärung Nr. 3 v. 14.04.2016). Der II. Senat des Anwaltsgerichtshofs Berlin hat die BRAK jedoch im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für die antragstellenden Rechtsanwälte nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung zum Empfang frei zu schalten (vgl. Presseerklärung Nr. 7 v. 09.06.2016). Die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs Berlin stehen dem Start des beA weiterhin entgegen. Da es aus technischen Gründen nicht die Möglichkeit gibt, einzelne Postfächer individuell freizuschalten, kann das beA insgesamt nicht in Betrieb genommen werden, solange die Beschlüsse nicht aufgehoben oder abgeändert sind. Die Einrichtung von Postfächern erfolgt in einem automatisierten Verfahren; Postfächer werden nicht manuell von der BRAK oder den Postfachinhabern freigeschaltet Die BRAK hat nach Verkündung der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -Postfachverordnung die Aufhebung dieser Beschlüsse beantragt (Presseerklärung Nr. 10 v. 27.09.2016). Die Frist für Stellungnahmen zum Aufhebungsantrag der BRAK ist mittlerweile abgelaufen. Da der Anwaltsgerichtshof Berlin die Beschlüsse jedoch bislang nicht aufgehoben hat, konnte das beA noch nicht starten. Die BRAK wird umgehend über jede weitere Entwicklung informieren (Presseerklärung Nr. 12 v. 29.09.2016). z.B. auf den Webseiten http://bea.brak.de/, über den Newsletter (Nachrichten aus Berlin) sowie den RSS-Feed unter http://bea.brak.delfeed/. Ich bitte Sie bis dahin um Verständnis, dass die BRAK nicht Ihnen individuell ein beA-Postfach bereitstellen. sondern nur nach Aufhebung der Beschlüsse das beA insgesamt in Betrieb nehmen kann. ...." Soweit - so schlecht.
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